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Spätaussiedler

01.04.2022 - Artikel

Aktuelle Informationen für Spätaussiedler aus der Ukraine:

Das Bundesverwaltungsamt hat die Lage in der Ukraine zur Kenntnis genommen. Das Bundesverwaltungsamt bittet Antragsteller, sich bei konkreten Schwierigkeiten vertrauensvoll über die genannte Telefon-Hotline und E-Mailadresse an uns zu wenden. Wir werden versuchen, Ihnen zu helfen.

Ihnen steht für Fragen des Verfahrens eine während der Servicezeiten von 08:00 - 16:30 (Freitag 15:00) Uhr und auch am Wochenende zwischen 08.00 und 13.00 Uhr besetzte Hotline: +49 22899358-20255 zur Verfügung. 
Sie können Ihre Fragen auch an das Funktionspostfach Ukraine-Friedland@bva.bund.de richten.

Weitere Hinweise erhalten Sie in diesem Merkblatt

Федеральне Адміністративне Відомство бере до уваги ситуацію в Україні. Федеральне Відомство просить заявників, які мають конкретні труднощі, звертатися за вказаними телефонами довіри гарячої лінії та за електронною адресою. Ми будемо намагатися Вам допомогти.

З питань розгляду справи для Вас працює сервіс з 08:00 до 16:30 (п’ятниця 15:00), також у вихідні з 08.00 до 13.00, за номером +49 22899358-20255. 

Також Ви можете писати на електронну адресу: Ukraine-Friedland@bva.bund.de

Подальшу інформацію Ви знайдете у нашій пам’ятці за лінком

Die Abteilung für Spätaussiedler befindet sich unter der Adresse: wul. Lwa Tolstoho 57, 01901 Kiew, Businesszentrum „101 Tower“, 22. Etage,
Telefonauskunft unter: Tel-Nr. 044 281 11 00

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Die nächsten Metrostationen sind Woksalna und Universität. Bitte achten Sie darauf, ein weiteres Identitätsdokument mitzubringen (zum Beispiel einen Personalausweis oder Führerschein), um vor Ort einen Besucherausweis für den Zugang zur Abteilung für Spätaussiedler zu empfangen.

Aus­sied­ler bzw. Spätaus­sied­ler müssen vor ih­rer Aus­rei­se nach Deutsch­land ein förm­li­ches Auf­nah­me­ver­fah­ren beim Bun­des­ver­wal­tungs­amt durch­füh­ren. Das Bun­des­ver­wal­tungs­amt prüft im Rah­men die­ses Auf­nah­me­ver­fah­rens, ob die ge­setz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen er­füllt sind und er­teilt dann den Auf­nah­me­be­scheid. Erst die­ser be­rech­tigt zur Ein­rei­se in die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.

Weitere Informationen

Bitte geben Sie im Antrag Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an.

Weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes

Nach Erhalt eines Aufnahme- bzw. Einbeziehungsbescheides vom BVA benötigen Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland.

Die gesundheitliche Lage in der Ukraine ist weiterhin angespannt. Die Botschaft ist sehr bemüht, die Verbreitung des Corona-Virus nicht durch größere Ansammlungen von Antragstellern in der Visastelle, im Eingangsbereich des Towers oder auch beim Einlass in das Kanzleigebäude zu begünstigen. Die Organisation des Publikumsverkehrs in der Visastelle wurde daher grundlegend geändert.

Eine terminfreie Antragstellung für einen bestimmten Personenkreis, wie sie in der Vergangenheit angeboten wurde, ist aus organisatorischen Gründen zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin.

Möchten Sie in der Botschaft Ihr Visum beantragen, registrieren Sie sich im Terminbuchungssystem der Botschaft in der entsprechenden Terminkategorie (Stichwort „Sondertermin“) und befolgen Sie den Anweisungen in der E-Mail, die Sie nach erfolgter Registrierung erhalten.

Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein Termin zu vereinbaren ist und dass auch minderjährige Kinder unter 12 zum Termin vorsprechen müssen.

Bitte drucken Sie das nachfolgende Merkblatt zweifach aus und bringen Sie es unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit.

Merkblatt für Spätaussiedler

Bitte folgen Sie den Link zum Antragsformular:

Antragsformular

Wichtige Information für Personen, die mit einem Aufnahme- oder Einbeziehungsbescheid nach Deutschland einreisen möchten

Aktuelles Merkblatt zur Aufnahme in Deutschland in der Pandemie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes

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