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Informationen zur Einreise von Personen aus der Ukraine nach Deutschland

06.12.2022 - FAQ

FAQ

Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten.

Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können visumfrei nach Deutschland einreisen. Auch ukrainische Staatsangehörige ohne biometrischen Pass können jedoch derzeit visumfrei nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten. Dies gilt auch dann, wenn sie sich am 24.02.2022 vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, aber am 24.02.2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten. Dasselbe gilt für in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und für Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genießen.

Auch Drittstaatsangehörige, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich für bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten.

Diese Regelung gilt vorerst bis zum 04.03.2024.

Drittstaatsangehörigen, die auf Grundlage eines ukrainischen Aufenthaltstitels in der Ukraine wohnhaft sind und deren Familienangehörige die ukrainische Staatsangehörigkeit haben, die sich aber am 24.02.2022 nicht in der Ukraine aufgehalten haben, wird die Kontaktaufnahme mit der Visastelle im Einzelfall empfohlen

Schutzsuchende aus der Ukraine finden Informationen gebündelt auf der zentralen Plattform www.germany4ukraine.de. Über diese Plattform kann in Kürze auch das Verfahren zum Erhalt eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz in Deutschland eingeleitet werden.

Aufgrund des Kriegs in der Ukraine können folgende Personen vorübergehenden Schutz in Deutschland für zunächst zwei Jahre erhalten:

  1. Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, und ihre engsten Familienangehörigen;
  2. Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, und ihre engsten Familienangehörigen;
  3. Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren; und
  4. Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, wenn diese sich am 24. Februar 2022 nachweislich rechtmäßig und nicht nur zu einem vorübergehenden Kurzaufenthalt in der Ukraine aufgehalten haben und die nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.

Der Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz kann nach der Einreise nach Deutschland bei der Ausländerbehörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes beantragt werden.


Aufgrund der aktuellen Lage können ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine Visa für Deutschland bei den Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten der Ukraine beantragen. Dies gilt auch für ukrainische Staatsangehörige, die nicht über einen biometrischen Pass verfügen. Grundsätzlich muss ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt schon vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden. Derzeit ist jedoch eine Einreise nach Deutschland für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine auch ohne Visum möglich, siehe oben unter „Ich mache mir Sorgen um meine Freunde und Verwandten. Können Ukrainerinnen und Ukrainer jetzt nach Deutschland einreisen?“.

Ja. Alle ukrainischen Staatsangehörigen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten. Das gilt auch dann, wenn sie sich am 24.02.2022 vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, aber einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten. Das Verfahren für eine Familienzusammenführung kann dann in Deutschland stattfinden. Alternativ können ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine auch ein Visum zur Familienzusammenführung für Deutschland an den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten der Ukraine beantragen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben Informationsangebote eingerichtet:

Bundesinnenministerium

BaMF

Außerdem finden Sie Informationen hier (auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch).

Die Bearbeitung von Visumanträgen und Remonstrationen, die vor Schließung der Botschaft Kiew eingereicht wurden, ist bis auf weiteres ausgesetzt. Die bei Antragstellung abgegebenen Pässe wurden, soweit möglich, an die Antragstellenden zurückgesandt.

Die Einholung eines nationalen Visums vor der Einreise ist zunächst bis zum 04.03.2024 nicht erforderlich.

Bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln in Charkiw, Czernowitz , Lemberg und Odessa können keine Visa beantragt werden.

Wenn Sie sich in Deutschland befinden, und die Trennung von Ihrer Familie oder der Verlust des Kontaktes aufgrund des aktuellen Konfliktes in der Ukraine geschah, wenden Sie sich bitte an den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Webseite: www.drk-suchdienst.de / Telefonisch: 089 – 680 773 – 111.

Hier finden Sie diese Fragen und Antworten in ukrainischer und russischer Sprache:

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