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Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Staatsangehörigkeit
Bei Geburt im Ausland erwerben Kinder, deren deutsche Eltern oder deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde(n) und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren / seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben / hat, nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben.
Nur wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes im Geburtenregister stellen, erwirbt das Kind rückwirkend auf den Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
Merkblatt zum Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
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Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind? In diesem Fall können Sie beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Das Bundesverwaltungsamt prüft, wann und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit eventuell wieder verloren haben. Kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Ihren Antrag können Sie bei der Botschaft oder über einen Bevollmächtigten in Deutschland direkt beim Bundesverwaltungsamt einreichen.
Merkblatt - Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
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Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (für Kinder bis 16 Jahre)
PDF / 35 KB
Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (für Personen ab 16 Jahre)
PDF / 258 KB
Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
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Bitte nutzen Sie außerdem das Internetangebot des Bundesverwaltungsamtes. Hier finden Sie Informationen, Merkblätter und Antragsformulare rund um das Thema Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerung, Beibehaltung, Entlassung, Verzicht).
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