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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

Artikel

Stand: Juli 2023

Die hier aufgeführten Informationen können Sie auch als Merkblatt downloaden

Die nachfolgenden Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der einzelnen Ärzte und Kliniken. Behandlungskosten sind von Ihnen oder Ihrer Versicherung zu tragen und können nicht von der Botschaft übernommen werden.

Hilfe in Notfällen

Auch vom ukrainischen Handy aus wählt man einfach nur die jeweiligen drei Ziffern:

Feuerwehr

101

Polizei

102

Krankenwagen

103

Gasdienst

104

In kleineren Städten gibt es nur die 112.

Das Rechts- und Konsularreferat ist zurzeit nur mit einem Notfallteam besetzt und für den Besucherverkehr nur eingeschränkt geöffnet. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular

Adresse der Botschaft: wul. Bohdana Chmelnyzkoho 25, 01901 Kiew

Tel.: +38 044 281 1100 (Zentrale)


Wurde der Reisepass verloren/gestohlen, kann die Botschaft ein Ersatzdokument zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieses Dokument gilt nur für die Rückreise nach Deutschland. Möchten Sie in ein anderes Land (weiter)reisen, ist stattdessen ein Reisepass nötig.

Der Verlust/Diebstahl des Passes ist in jedem Falle bei der ukrainischen Polizei anzuzeigen. Bedienen Sie sich bitte ggf. eines Sprachmittlers. Sie erhalten von der Polizei eine Bescheinigung über die Anzeige.

Bitte melden Sie sich zudem frühzeitig über das Kontaktformular beim Rechts- und Konsularreferat. Geben Sie bitte an:
- Wann und wo der Pass verloren/gestohlen wurde
- Wo Sie sich gerade befinden (Stadt, Oblast)
- Ob Sie einen gültigen Personalausweis im Original dabeihaben
- Bei welcher Behörde (in welcher Stadt) der letzte deutsche Reisepass ausgestellt wurde

Notwendige Unterlagen:
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige von der ukrainischen Polizei
- Biometrische Passbilder
- Gebühren (während der Sprechzeiten: 52,00 EUR bar in Euro)
- Antrag (s. PDF-Datei, kann auch in der Botschaft ausgefüllt werden)
- Verlustmeldung für den deutschen Bereich (s. PDF-Datei, kann auch in der Botschaft ausgefüllt werden)
- Wenn vorhanden: Kopie des letzten Reisepasses (wg. Passnummer und - Gültigkeitsdaten für die Verlustmeldung)
- Wenn vorhanden: gültigen deutschen Personalausweis (zur Prüfung der Identität)

Wenn Sie keinen gültigen deutschen Personalausweis bei sich haben, müssen inländische Behörden für die Prüfung der Identität beteiligt werden. Dies ist nur an Arbeitstagen möglich und kann, abhängig von der Behörde in Deutschland, mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Antragsformular für Erwachsene

Antragsformular für Minderjährige

Formular Passverlustanzeige


Bei Geldverlust oder sonstigen finanziellen Schwierigkeiten im Ausland bieten die Überweisungssysteme von „Western Union“ und „Moneygram“ eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, Geld in die Ukraine zu transferieren. Grundvoraussetzungen sind, dass der deutsche Empfänger des Geldes einen gültigen deutschen Reisepasses oder vorläufigen Reisepass hat.

Unser entsprechendes Merkblatt finden Sie hier:

Geldüberweisung in die Ukraine PDF / 224 KB

Deutsche Telefonnummern können Sie über Onlinetelefonbücher ermitteln wie z.B.:


www.klicktel.de/telefonbuch/

www.dastelefonbuch.de/

www.teleauskunft.de/


R-Gespräche sind ein Serviceangebot der deutschen Telekom. Die Voraussetzungen: Ihr Anruf muss auf einen Festnetzanschluss der Deutschen Telekom erfolgen und Ihr Gesprächspartner muss diesem zustimmen.

Die Kosten des Telefongesprächs werden später in die monatliche Rechnung des Angerufenen miteinbezogen. Sie selber telefonieren kostenlos, ohne Handyguthaben oder Telefonkarte. Allerdings können von der Ukraine aus R-Gespräche nicht von Münz- und Kartentelefonen ausgeführt werden und sind auch nicht von überall aus der Ukraine möglich.

So stellen Sie Ihr R-Gespräch her:

1. Von der Ukraine aus wählen Sie die kostenfreie Zugangsnummer 000 49.

2. Nach der Begrüßungsansage werden Sie gebeten, die Telefonnummer (Ortsvorwahl + Rufnummer) des gewünschten Gesprächspartners einzugeben.

3. Das System fordert Sie auf, Ihren Namen auf ein Band aufzusprechen.

4. Die Verbindung zu dem gewünschten Gesprächspartner wird aufgebaut.

5. Beim gewünschten Gesprächspartner klingelt das Telefon. Nach Abheben des Hörers wird ihm mitgeteilt, dass es sich um ein R-Gespräch handelt, und der auf Band aufgesprochene Name sowie der Minutentarif werden ihm angesagt.

6. Der Angerufene wird vom System aufgefordert, die Annahme des R-Gesprächs durch Drücken der Taste „1“ zu bestätigen.

7. Ist der gewünschte Gesprächspartner damit einverstanden, die Gesprächskosten zu übernehmen, wird die Verbindung hergestellt.

Keine Kosten entstehen, wenn das R-Gespräch abgelehnt wird, oder der Anschluss besetzt ist oder niemand abhebt.

Diese und weitere Infos hierzu unter: www.telekom.de/r-gespraech

Sie erreichen den 24-Stunden Zentraler Sperrnotruf unter: 0049-116 116

Folgende Angaben werden benötigt:

Name, Geburtsdatum, Anschrift, Name und Ort Kreditinstitut, Bankleitzahl, Kontonummer

Unsere entsprechenden Hinweise finden Sie hier:

Ärzte, Kliniken, medizinische Notfälle PDF / 589 KB

Die Rechtsanwaltsliste der Botschaft finden Sie hier:

Rechtsanwaltskanzleien PDF / 417 KB

Eine Liste mit Übersetzungsbüros finden Sie hier:

Übersetzungsbüros PDF / 274 KB

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