Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Jüdische Zuwanderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen politischen Situation ist die Abteilung für Jüdische Zuwanderung bis auf weiteres geschlossen.
- Sollten Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, können Sie Ihren Aufenthaltstitel direkt in Deutschland erhalten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.
- Sollten Sie bereits über die Aufnahmezusage informiert worden sein, haben aber Ihren Aufnahmebescheid noch nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge . Dann kann Ihnen der Bescheid nachgesendet werden.
- Sollten Sie bereits einen Antrag auf Jüdische Zuwanderung gestellt haben, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um das Verfahren abzuschließen
- Neue Regelung für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine
Jüdische Zuwanderung
Adresse und Telefon Sie finden uns unter der Adresse: wul. Lwa Tolstogo 57, 01901 Kiew, Businesszentrum „101 Tower“, 22. Etage Terminvereinbarung unter: Tel-Nr. 044 281 14 44 Erreichbarkeit mit…
Jüdische Zuwanderung: Kontakt, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit
Für die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen, die ab dem 01.07.2001 eingereicht wurden, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.
Aufgrund eines Beschlusses der Innenminister der Bundesländer vom 18.11.2005 wurde das Verfahren zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer in die Bundesrepublik Deutschland neu geregelt.
Die Ehe muss um Zeitpunkt der Antragsabgabe mindestens 3 Jahre bestehen.
Haben Sie bereits einen Aufnahmebescheid erhalten? Dann beantragen Sie ein nationales Visum für die Einreise nach Deutschland
Weitere Informationen zur Integration (insbesondere zu Integrationskursen…) in Deutschland finden Sie in russischer Sprache auf der Homepage des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).