Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Jüdische Zuwanderung

Zuwanderung, © colourbox
Die Abteilung für jüdische Zuwanderung hat am 15.06.2020 den Dienstbetrieb mit Einschränkungen wieder aufgenommen.
Bitte beachten Sie das neue Verfahren!
Für ALLE Vorsprachen bei der Abteilung der jüdischen Zuwanderung ist eine Terminvereinbarung notwendig!
Sprechzeiten und Schalterzeiten haben sich geändert.
Bitte tragen sie bei Ihrem Besuch in der Botschaft einen Mundschutz
Jüdische Zuwanderung
Adresse und Telefon Sie finden uns unter der Adresse: wul. Lwa Tolstogo 57, 01901 Kiew, Businesszentrum „101 Tower“, 22. Etage Terminvereinbarung unter: Tel-Nr. 044 281 14 44 Erreichbarkeit mit…
Jüdische Zuwanderung: Kontakt, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit
Für die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen, die ab dem 01.07.2001 eingereicht wurden, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.
Aufgrund eines Beschlusses der Innenminister der Bundesländer vom 18.11.2005 wurde das Verfahren zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer in die Bundesrepublik Deutschland neu geregelt.
Die Ehe muss um Zeitpunkt der Antragsabgabe mindestens 3 Jahre bestehen.
Haben Sie bereits einen Aufnahmebescheid erhalten? Dann beantragen Sie ein nationales Visum für die Einreise nach Deutschland
Weitere Informationen zur Integration (insbesondere zu Integrationskursen…) in Deutschland finden Sie in russischer Sprache auf der Homepage des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).