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Jüdische Zuwanderung
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich. Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist grundsätzlich auf dem Landweg möglich.
Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wieder aufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch keine konsularischen Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen, ebenso das Büro der Honorarkonsulin in Charkiw.
Sie erreichen die Botschaft per E-Mail über das Kontaktformular.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts finden Sie hier ; ein FAQ und weitere aktuelle Informationen unter www.diplo.de/ukraineaktuell
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen politischen Situation ist die Abteilung für Jüdische Zuwanderung bis auf weiteres geschlossen.
- Sollte Ihnen bereits Ihr Aufnahmebescheid vorliegen, können Sie an den Deutschen Botschaften in den Nachbarländern der Ukraine ihr Visum beantragen. Sollten Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, können Sie Ihren Aufenthaltstitel direkt in Deutschland erhalten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.
- Sollten Sie bereits über die Aufnahmezusage informiert worden sein, haben aber Ihren Aufnahmebescheid noch nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge . Dann kann Ihnen der Bescheid nachgesendet werden.
- Sollten Sie bereits einen Antrag auf Jüdische Zuwanderung gestellt haben, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um das Verfahren abzuschließen
- Neue Regelung für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine
Jüdische Zuwanderung
Adresse und Telefon Sie finden uns unter der Adresse: wul. Lwa Tolstogo 57, 01901 Kiew, Businesszentrum „101 Tower“, 22. Etage Terminvereinbarung unter: Tel-Nr. 044 281 14 44 Erreichbarkeit mit…
Jüdische Zuwanderung: Kontakt, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit
Für die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen, die ab dem 01.07.2001 eingereicht wurden, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.
Aufgrund eines Beschlusses der Innenminister der Bundesländer vom 18.11.2005 wurde das Verfahren zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer in die Bundesrepublik Deutschland neu geregelt.
Die Ehe muss um Zeitpunkt der Antragsabgabe mindestens 3 Jahre bestehen.
Haben Sie bereits einen Aufnahmebescheid erhalten? Dann beantragen Sie ein nationales Visum für die Einreise nach Deutschland
Weitere Informationen zur Integration (insbesondere zu Integrationskursen…) in Deutschland finden Sie in russischer Sprache auf der Homepage des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).