Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Rechts- und Konsularangelegenheiten (außer Visa)

FAQ

Das Rechts- und Konsularreferat der deutschen Botschaft steht ihren Kunden für eine Vielzahl von Dienstleistungen zur Verfügung. Entsprechende Informationen finden Sie unten aufgelistet. Die unten stehenden Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Sie basieren auf der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Das Rechts- und Konsularreferat kann keine anwaltliche oder rechtliche Vertretung übernehmen. Für Fragen, deren Beantwortung sich nicht aus den Inhalten der unten stehenden Informationen ergibt, können Sie uns per E-Mail (siehe Kontakt zum Rechts- und Konsularreferat unten) kontaktieren.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Kontakt zum Rechts- und Konsularreferat

Terminbuchung

FAQ

Auf den Seiten des Bundesamts für Justiz stellt die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption ihre Tätigkeit vor. Der Text des Haager Adoptionsübereinkommens ist dort ebenso zu finden wie Wissenswertes über die Auslandsadoption.

Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz

Stand: November 2023

Adressermittlung in der Ukraine
Die Botschaft kann grundsätzlich keine Suchaufgaben übernehmen. Aufgrund der ukrainischen Datenschutzregeln sind die Möglichkeiten der Adressermittlungen von Drittpersonen rechtlich stark eingeschränkt. Eine Suche über das Internet bzw. Social Media ist ggf. erfolgsversprechend.

1. Staatliche ukrainische Stellen
In der Ukraine gibt es ein zentrales Meldewesen. Jede Person hat das Recht beim zentralen Bürgerservice „ZNAP“ (Центр надання адміністративної допомоги) anzufragen, welche Daten zur eigenen Person dort gespeichert sind. ZNAP bietet zahlreiche Dienstleistungen einschließlich als Pass- und Meldestelle an. Auskünfte zu Adressen und An- und Abmeldung werden aus Datenschutzgründen jedoch nicht an Drittpersonen erteilt.

2. Suchdienst des Ukrainischen Roten Kreuzes
Der Suchdienst des Roten Kreuzes hat während des Kriegszustandes in der Ukraine den Schwerpunkt, nach aufgrund von Kampfhandlungen vermissten Familienangehörigen zu suchen. Andere Suchdienstleistungen sind provisorisch eingestellt.
Anschrift: wul. Jewhena Tschykalenka 30, 01024 Kyjiw
Tel.: 00380 44 235 01 57; 0 800 332 656
E-Mail: national@redcross.org.ua; international@redcross.org.ua; info@redcross.org.ua
Internet: www.redcross.org.ua

3. Deutschenliste der Botschaft Kyjiw
Die deutsche Botschaft Kyjiw führt eine Krisenvorsorgeliste (ELEFAND), in die sich deutsche Staatsangehörige mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt in der Ukraine freiwillig eintragen können. Aus Datenschutzgründen dürfen diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei entsprechenden Anfragen kann die Botschaft aber den Betroffenen informieren, dass ihn eine Person oder eine Behörde sucht. Es bleibt dann dem Betroffenen überlassen, ob er mit der anfragenden Stelle Kontakt aufnimmt.


Adressermittlung in Deutschland
Die deutschen Vertretungen in der Ukraine sind nicht zuständig für die Ermittlung von Adressen von Personen, die in Deutschland leben. Um diese zu ermitteln, gibt es u. a. folgende Möglichkeiten:

1. Ukrainische Auslandsvertretungen in Deutschland
Um die Adressen ukrainischer Staatsangehöriger, die in Deutschland leben, zu ermitteln, können Sie sich an die ukrainischen Auslandsvertretungen in Deutschland wenden. Die entsprechenden Adressen finden Sie auf der Homepage der ukrainischen Botschaft in Berlin.

2. Einwohnermeldeamt
Falls Ihnen der letzte Wohnort der gesuchten Person bekannt ist, können Sie sich auch an das für diesen Wohnort zuständige Einwohnermeldeamt wenden und dort einen Antrag auf Anschriftenermittlung stellen. Die Adressen der Einwohnermeldeämter finden Sie im Internet.

3. Telefonbücher
Weiterhin können Sie versuchen, die Adresse und Telefonnummer von ukrainischen oder von deutschen Staatsangehörigen über Onlinetelefonbücher zu ermitteln. Voraussetzung ist, dass die gesuchte Person der Eintragung seiner Daten im Telefonbuch zugestimmt hat. Anbieter sind z.B.

www.dasoertliche.de
www.klicktel.de/telefonbuch
www.dastelefonbuch.de
www.teleauskunft.de

4. Anschriftenprüfung über die deutsche Post AG und über weitere private Anbieter
Ein weiterer Weg ist die Anschriftenprüfung über die deutsche Post AG (www.deutschepost.de) oder einen der vielen weiteren privaten Anbieter, die Sie im Internet finden können.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.

Stand: Februar 2024

Im Ausländerzentralregister (AZR) werden alle relevanten personenbezogenen Daten von Ausländern für die mit ausländer- und asylrechtlichen Aufgaben befassten deutschen Behörden gespeichert.

Antrag
Auf schriftlichen Antrag wird dem Betroffenen nach § 34 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilt. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über personenbezogene Daten an Unbefugte erfolgt, kann ein Auskunftsersuchen allerdings nur dann beantwortet werden, wenn die Identität des Betroffenen geprüft ist. Das erforderliche Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular

Identitätsnachweis
Die Identität des Betroffenen wird durch eine Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag nachgewiesen. Im Ausland können die deutschen Auslandsvertretungen, grundsätzlich aber auch Notare und Behörden des Herkunftsstaates die Beglaubigung vornehmen. Soll die Auskunft an einen Vertreter (Bevollmächtigten) erteilt werden, muss die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt sein. Einer Beglaubigung bedarf es nicht, wenn der Bevollmächtigte ein bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt ist. Zudem sind gegebenenfalls eine deutsche Übersetzung des Antrags beziehungsweise der Unterschriftsbeglaubigung sowie eine Passkopie beizufügen.

Für eine Identitätsprüfung kommen Sie bitte persönlich zur Botschaft. Das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft befindet sich in der Wul. Bohdana Chmelnyzkoho 25, 01901 Kyijw. Einen Termin können Sie über das Terminvergabesystem der Botschaft unter folgendem Link buchen: Terminbuchung

Der/Die zuständige Honorarkonsul/in kann ebenfalls Ihren Antrag bearbeiten. Bitte melden Sie sich dort vorab telefonisch.

Zu den Gebühren wird auf das aktuelle Gebührenverzeichnis verwiesen.

Gegenwärtig kursieren viele betrügerische E-Mails: Der Absender, welcher den Empfänger nicht mit Namen anspricht, sei in der Ukraine und hätte seine Tasche mit dem Reisepass und Geld verloren. Er bittet um Geldüberweisung um Hotel und Flug zahlen zu können. Angeblich sei die Botschaft bereit ihn/sie ohne Pass reisen zu lassen.

Diese Inhalte sind meist nur gering verändert. Tatsächlich kennen sich Empfänger und der Absender. Jedoch ist in diesem Falle davon auszugehen, dass das E-Mailkonto des Absenders gehackt wurde. Bitte schauen Sie genau hin. In der Regel sind Rechtschreibung und Grammatik fehlerhaft und der Absender nutzt eine andere Sprache als Sie es von ihm gewohnt sind. Zudem kann eine Botschaft/ein Generalkonsulat nie entscheiden, ob ein Staatsbürger ein fremdes Land ohne Reisepass verlassen darf. Bitte leisten Sie keine Zahlungen und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Versuchen Sie den Absender telefonisch zu erreichen (auch auf dem Festnetz - oft ist er gar nicht in der Ukraine) um ihn schnellstmöglich über den Vorfall zu informieren. Nur weil Sie ihn/sie nicht sofort erreichen bedeutet dies nicht, dass er/sie tatsächlich in Not geraten ist.


Stand: Februar 2024

Auch im Ausland werden gelegentlich öffentliche Beglaubigungen und Beurkundungen nach deutschem Recht benötigt. Deutsche Konsularbeamte sind gesetzlich berufen und ermächtigt, solche Rechtshandlungen vorzunehmen (§ 2 Konsulargesetz, KonsG). Konsularische Urkunden stehen den von einem inländischen Notar aufgenommenen gleich (§ 10 Abs. 2 KonsG). Die Gebühren richten sich seit dem 1. Oktober 2021 nach dem Bundesgebührengesetz und der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes (AABGebV).

Unterschriftsbeglaubigungen
Die Beglaubigung erfolgt durch Vollziehung der Unterschrift vor dem Konsularbeamten. Dazu ist die persönliche Vorsprache der Person erforderlich, deren Unterschrift beglaubigt werden soll. Die Gebühr beträgt bei namensrechtlichen Erklärungen 79,57 bzw. gerundet 80 Euro, in allen sonstigen Angelegenheiten 56,43 bzw. gerundet 56 Euro. Bei komplizierteren Rechtsgeschäften empfiehlt es sich, den Entwurf der Erklärung vorab per E-Mail zur Prüfung zu übermitteln. Ein Termin kann über unter folgendem Link gebucht werden: Terminbuchung

Der/Die zuständige Honorarkonsul/in kann ebenfalls Ihren Antrag bearbeiten. Bitte melden Sie sich dort vorab telefonisch.

Beglaubigung von Ablichtungen (Fotokopien)
Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Ablichtungen mit der Urschrift muss das jeweilige Dokument im Original in der Botschaft vorgelegt werden. Die Gebühr beträgt pro Schriftstück 24,37 bzw. gerundet 24,- Euro. Ein Termin kann unter folgendem Link gebucht werden: Terminbuchung

Der/Die zuständige Honorarkonsul/in kann ebenfalls Ihren Antrag bearbeiten. Bitte melden Sie sich dort vorab telefonisch.

Beurkundungen
Der Konsularbeamte beurkundet nur, soweit dies notwendig ist, d.h. wenn gesetzliche Beurkundungspflichten für den deutschen Rechtsverkehr vorliegen. Er tritt hierbei nicht in Konkurrenz zu deutschen Notaren. Seine Beurkundungen sind ergänzende Dienstleistungen, die sonst nicht erbracht werden könnten. Konsularbeamte handeln nach pflichtgemäßem Ermessen; sie sind im Gegensatz zu einem Notar in Deutschland, der seine Urkundstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf, nicht zur Beurkundung verpflichtet. Bei Beurkundungen ist eine inhaltliche Vorbereitung und individuelle Terminvereinbarung erforderlich. Dabei können auch von einem deutschen Notar gefertigte Entwürfe verwendet werden.

Im Ausland häufig vorkommende Beurkundungen sind die Vaterschaftsanerkennung oder der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins.

Zu den Gebühren wird auf das aktuelle Gebührenverzeichnis (Ukraine) verwiesen.

Jeder deutsche Staatsangehörige, der - auch nur vorübergehend – in der Ukraine lebt, kann sich in unsere Deutschenliste (=Krisenvorsorgeliste) gemäß § 6 Absatz 3 des Konsulargesetzes eintragen.

Die Registrierung ist freiwillig. Das Auswärtige Amt rät aber, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit die Botschaft Kiew in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit deutschen Staatsbürgern, die sich in der Ukraine aufhalten, schnell Verbindung aufnehmen kann.

Ihre Registrierung in der Deutschen-/Krisenvorsorgeliste erfolgt online unter:

Registrierung

Nach der Registrierung werden Sie automatisch in regelmäßigen Abständen aufgefordert, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit soll Vollständigkeit und Aktualität der Liste im Sinne einer wirksamen Krisenvorsorge sichergestellt werden. Bitte beantworten Sie die Ihnen zugehenden Aufforderungen deshalb im eigenen Interesse.

Bitte leiten Sie diese Information auch an Ihnen bekannte Deutsche in der Ukraine weiter.

Sie haben Schwierigkeiten (z.B. bei der Eingabe Ihres Passes)? Bitte lesen Sie unsere Hinweise zur Erfassung

Eheschließung in der Ukraine und in Deutschland
Merkblatt
Antragsformular
auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im deutschen Eheregister

Ehescheidung
Merkblatt


Wichtiger Hinweis:

Ab dem 17. August 2015 ist die Europäische Erbrechtsverordnung anwendbar. Durch diese Verordnung ändert sich für alle deutschen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen finden Sie in unserem Merkblatt

Sie benötigen einen Erbschein oder möchten die Erbschaft ausschlagen?

Zuständig für die Erteilung von Erbscheinen und die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen sind die Nachlassgerichte in Deutschland. Erben, die im Ausland wohnen, können sich zur Aufnahme der Erbscheinsverhandlung oder zur Beglaubigung von Erbausschlagungen an die zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden.

Weitere Informationen (nicht den Umtausch betreffend) finden Sie unter dem Stichwort „Kfz-Angelegenheiten“

Umtausch alter Führerscheine gegen EU-Führerscheine
Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine sind umzutauschen. Das Fristende können Sie den Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr entnehmen.
Die Botschaft kann weder Führerscheine ausstellen, noch Anträge/Gebühren weiterleiten.

Verfahren zum Pflichtumtausch von Führerscheinen:
Wohnsitz (auch in Deutschland):
Wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle an Ihrem Wohnsitz (Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes)

Wohnsitz nur in der Ukraine (Nachweis: Ukrainischer Wohnort im Reisepass):
1. Kontaktieren Sie eine Führerscheinstelle in Deutschland (zuständig ist jede, sinnvoll ist die letzte Ausstellungsbehörde).

2. Sie erhalten die Antragsunterlagen per Post an Ihre ukrainische Anschrift.

3. Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen direkt an die zuständige Behörde nach Deutschland zurück.

4. Der neue Führerschein wird in Deutschland produziert und an die Botschaft in Kiew übersandt. Die Botschaft informiert Sie über die Abholung.

5. Zum Termin in Kiew ist Ihre persönliche Vorsprache mit Reisepass und umzutauschenden Führerschein notwendig.

Führungszeugnis für Personen die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen

Stand: Februar 2024

Beantragung eines Führungszeugnisses in Deutschland
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Es gibt das Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) und das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis).

Antragsberechtigt ist die betroffene Person. Hat die betroffene Person einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die betroffene Person und ihr gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person (auch nicht durch einen Rechtsanwalt) vertreten lassen.

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) gestellt werden. Ein Antrag im Online-Verfahren ist nur mit deutschem Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion möglich.

Bei schriftlicher Beantragung sendet der Antragsteller sein Antragsformular an folgende Adresse:
Bundesamt für Justiz
Referat IV 253094 Bonn

Das Antragsformular sowie ergänzende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.

Der Antrag muss die vollständigen Personendaten der betroffenen Person enthalten und von ihr persönlich unterschrieben sein. Außerdem muss die Anschrift für die Versendung des Führungszeugnisses angegeben werden. Auf dem Antragsformular müssen die Personendaten und die Unterschrift amtlich bestätigt werden. Diese amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung erteilt werden. Der Antragsteller muss seine Identität nachweisen. Zu den Gebühren wird auf das aktuelle Gebührenverzeichnis verwiesen.

Die amtliche Bestätigung erfolgt an der Botschaft Kiew ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung über das Terminvergabesystem der Botschaft: Terminbuchung

Der/Die zuständige Honorarkonsul/in kann ebenfalls Ihren Antrag bearbeiten. Bitte melden Sie sich dort vorab telefonisch.

Nach der amtlichen Bestätigung senden Sie das Antragsformular selbst an das Bundesamt für Justiz. Wenn Sie für Ihr Führungszeugnis auch eine Apostille benötigen, können Sie diese zusammen mit dem Führungszeugnis beantragen.

Beantragung eines Führungszeugnisses in der Ukraine
Wenn Sie in der Ukraine leben, können Sie beim Innenministerium der Ukraine (wul. Bohomolzja 10, Kyjiw) und in den regionalen Servicezentren des Innenministeriums in den einzelnen Gebieten ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Überdies können auch ukrainische Auslandsvertretungen Führungszeugnisse ausstellen.

Das ukrainische Führungszeugnis enthält wichtige Informationen über Ihre Gesetzestreue und muss insbesondere bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, bei Einstellung in ein Beamtenverhältnis und bei Einbürgerungen den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Aus einem Führungszeugnis ergibt sich beispielsweise, ob Sie vorbestraft sind oder ob eine Vorstrafe getilgt oder nicht getilgt wurde. Auch eine Ausschreibung zur Fahndung ist in einem polizeilichen Führungszeugnis vermerkt.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.

Häufig werden Fundsachen, die erkennbar einem deutschen Staatsangehörigen gehören, bei der Botschaft abgegeben. In den meisten Fällen handelt es sich um Brieftaschen, in denen zwar das Bargeld fehlt, Personalausweise, Führerscheine und Kreditkarten aber noch vorhanden sind. Wenn Sie etwas verlieren oder Ihnen die Brieftasche gestohlen wird, fragen Sie gern bei uns nach, ob Ihre Sachen unter Umständen bei der Botschaft abgegeben wurden. Sofern sich niemand bei uns meldet, übersenden wir die Fundsachen an das Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnsitz in Deutschland, das sich mit Ihnen dann in Verbindung setzt.

Gebühren- und Auslagenverzeichnis (angepasste Fassung: Ukraine) gültig ab 01.07.2023 finden Sie hier

Lassen Sie die Grenzübertrittsbescheinigung an der Schengenaußengrenze bei Ihrer Ausreise von den Grenzbehörden abstempeln. (z. B. falls Sie von Deutschland in die Ukraine fliegen am deutschen Flughafen, sonst an der polnischen, slowakischen oder ungarischen Grenze zur Ukraine).

Sollten Sie bereits wieder in der Ukraine sein, buchen Sie online einen Termin beim Rechts- und Konsularreferat in Kiew und sprechen Sie zum Termin persönlich mit der Grenzübertrittsbescheinigung und Ihrem Reisepass vor.

Jede Person braucht einen eigenen Termin und muss persönlich vorsprechen.

Der/Die zuständige Honorarkonsul/in kann ebenfalls Grenzübertrittsbescheinigungen bearbeiten. Bitte melden Sie sich dort vorab telefonisch.


Hinweise zu Geburtsurkunden und zur elterlichen Sorge nach deutschem Recht finden Sie hier

Stand: Juli 2023 Die hier aufgeführten Informationen können Sie auch als Merkblatt downloaden Die nachfolgenden Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der…

Hilfe für Deutsche in Notfällen

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aktuellen politischen Situation ist die Abteilung für Jüdische Zuwanderung bis auf Weiteres geschlossen. Neue Regelung - Sonderverfahren Ukraine - für…

Jüdische Zuwanderung

Sie organisieren Reisen von Kindergruppen aus der Ukraine zur Erholung und Gesunderhaltung oder laden solche zu einem Aufenthalt nach Deutschland ein?

Die Ausreise von Kindergruppen aus der Ukraine zur Erholung und Gesunderhaltung im Ausland wird durch Verordnung Nr. 117 des Ministerkabinetts der Ukraine vom 20. Februar 2019 geregelt. Während des Kriegszustandes haben sich die Voraussetzungen für Auslandsreisen von Kindern jedoch geändert. Die Organisatoren von Kindergruppenreisen müssen bei den zuständigen ukrainischen Behörden vorab eine entsprechende Genehmigungen einholen.„

Die neue Verordnung finden Sie hier

Die deutschen Auslandsvertretungen werden immer wieder bei grenzüberschreitenden Fällen von Kindesentziehung um Hilfe gebeten. Seit dem 1.1.2008 gilt das „Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentziehung“ auch zwischen der Ukraine und Deutschland.

Mit der steigenden Anzahl von Ehen und Lebensgemeinschaften zwischen Partnern unterschiedlicher Nationalität haben auch die Streitigkeiten um die elterliche Sorge für Kinder aus solchen Beziehungen zugenommen. Im Extremfall kommt es sogar zur Kindesentziehung, d.h. ein Kind wird gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland verbracht. Regelmäßig wird hierbei das (Mit-) Sorgerecht des anderen Elternteils verletzt, ein eventuell bereits ergangener Sorgerechtsbeschluss missachtet oder das Umgangsrecht missbraucht. Die Strafbarkeit der Entziehung Minderjähriger ist für Deutschland in § 235 StGB gesetzlich bestimmt. Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentziehung sieht ein spezielles Verfahren vor, um betroffenen Eltern in solchen Fällen zu helfen. Es gibt eine zentrale Behörde für Anträge auf Rückführung unrechtmäßig entführter oder zurückgehaltener Kinder (bei Verletzung des Sorgerechts) und auf Durchsetzung des Rechts auf persönlichen Umgang mit Kindern (bei Verletzung des Umgangsrechts) im Wege internationaler Rechtshilfe. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Justiz (BfJ).

1) Wenn Ihr Kind unrechtsmäßig in die Ukraine verbracht wurde, wenden Sie sich bitte an das deutsche Bundesamt für Justiz

Bundesamt für Justiz
- Zentrale Behörde -
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn

Telefon:
national: 0228 99 410 - 40 oder 0228 99 410 - 5212
international: + 49 (228) 99 410 - 5212

Kontaktformular

2) Wenn Ihr Kind unrechtsmäßig nach Deutschland verbracht wurde, wenden Sie sich bitte an das ukrainische Justizministerium

wul. Horodezkoho 13
01001 Kyjiw
Ukraine

Тelefon: +380 44 364 23 93
E-Mail: callcentre@minjust.gov.ua

Siehe unter „Deutschenliste“

Für Lebensbescheinigungen können Sie einen Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft buchen. Der/Die zuständige Honorarkonsul/in kann ebenfalls Ihren Antrag bearbeiten. Bitte melden Sie sich dort vorab telefonisch.

Die Lebensbescheinigung dient dem Nachweis, dass eine Person, die eine deutsche Rente erhält, noch am Leben und damit zum Weiterbezug der Rente berechtigt ist. Die berechtigte Person muss die Lebensbescheinigung eigenhändig unterschreiben und im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, bei der sie sich ausweisen muss, bestätigen lassen.
Im Rahmen des Pilotprojekts „Digitaler Lebensnachweis“ haben Rentenberechtigte mit Wohnsitz in der Ukraine 2022 erstmalig das Angebot erhalten, ihren Lebensnachweis papierlos mit einem Smartphone oder Tablet zu erbringen. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig. Neben dem digitalen Lebensnachweis wird parallel weiterhin die papiergebundene Lebensbescheinigung angeboten. Rentenberechtigte haben die Wahl, welches Verfahren sie nutzen möchten. Weitere Informationen können dem folgenden Link entnommen werden: www.rentenservice.de/DLN


Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.

Nach deutschem Recht ist Mutter eines Kindes stets die Frau, die das Kind geboren hat. Damit ist eine deutsche „Wunschmutter“ nach deutschem Recht nicht mit dem Kind verwandt und vermittelt dem Kind folglich auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ein deutscher „Wunschvater“ kann aus einem Vertrag über Leihmutterschaft nach deutschem Recht nicht wirksam seine Vaterschaft begründen; dafür bedarf es einer Vaterschaftsanerkennung, die u. a. voraussetzt, dass die Leihmutter nicht verheiratet ist bzw. die Scheidung lange genug zurückliegt, oder der gerichtlichen Feststellung seiner Vaterschaft. Sollte im Anschluss an die Vaterschaftsanerkennung eine Adoption des Kindes durch den Ehegatten des Vaters geplant sein, muss die Botschaft das einschlägige Ortsrecht beachten, das Adoptionen in bestimmten Konstellationen verbietet.

Ukrainische Anbieter von Leihmutterschaftsprogrammen werben häufig mit der Möglichkeit rascher und problemloser Ausreise von Wunscheltern und den im Rahmen dieser Programme geborenen Kinder. Dies ist so nicht richtig. Neben mehrwöchiger bis -monatiger Verfahrensdauer kann im Einzelfall eine Ausreise der Kinder unmöglich und ihre Unterbringung im Waisenhaus die Folge sein. Die Botschaft rät daher grundsätzlich von der Teilnahme an ukrainischen Leihmutterschaftsprogrammen ab.

Die nach Duden transkribierte Schreibweise ukrainischer Ortsnamen (Verwaltungsgebiete, Landkreise und kreisfreie Städte) finden Sie hier

Das Rechts- und Konsularreferat ist zurzeit nur mit einem Notfallteam besetzt und für den Besucherverkehr nur eingeschränkt geöffnet. Reisepässe können momentan nicht ausgestellt werden. Deutsche…

Pässe und Personalausweise

Stand: Oktober 2021

Politisches Asyl kann nur von Personen beantragt werden, die sich in Deutschland befinden. Es ist nicht möglich, politisches Asyl bei einer deutschen Botschaft oder bei einem deutschen Konsulat zu beantragen. Weiterhin können die deutsche Botschaft in Kiew, das deutsche Generalkonsulat in Donezk (mit vorübergehendem Dienstsitz in Dnipro) und die deutschen Honorarkonsuln in Lemberg, Odessa, Charkiw und Czernowitz auch keinerlei Unterstützung bei Stellung eine Asylantrages oder Zufluchtersuchens leisten.


In Rentenangelegenheiten können Sie einen Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft buchen. Der/Die zuständige Honorarkonsul/in kann ebenfalls Ihren Antrag bearbeiten. Bitte melden Sie sich dort vorab telefonisch.

Informationen/Fragen:
Online finden Sie ein großes Informationsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.
Es werden auch Informationen zum Thema Rente im Ausland bereitgestellt.
Konkrete Fragen stellen Sie bitte über das Kontaktformular der Rentenversicherung.

Antragstellung:
Sie leben in der Ukraine und möchten eine deutsche Rente (z.B. Altersrente, Witwenrente, Halbwaisenrente) beantragen? Nutzen Sie gern den eAntrag der Rentenversicherung. Der Antrag kann auch bei der Botschaft abgegeben werden. Bitte besorgen Sie sich online die entsprechenden Formulare, füllen Sie diese aus und buchen Sie einen Termin beim Rechts- und Konsularreferat. Vergessen Sie bitte nicht Ihre Telefonnummer anzugeben.

Beitragserstattung:
Sie leben in der Ukraine und haben in Ihrem Leben weniger als fünf Jahre in Deutschland gearbeitet? Sie könnten von der Rentenversicherung Geld (Beiträge vom Lohn) erstattet bekommen. Bitte besorgen Sie sich online die entsprechenden Formulare, füllen Sie diese aus und buchen Sie einen Termin beim Rechts- und Konsularreferat. Vergessen Sie bitte nicht Ihre Telefonnummer anzugeben.

Besteuerung der Rente:
Falls Sie im Ausland leben und aus Deutschland nur Rente beziehen, ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) zuständig.

Lebensbescheinigung:
Siehe Lebensbescheinigung

Die jeweils aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die Ukraine finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise

Weitere Informationen, ob/welche Daten im SIS über Sie gespeichert sind, entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundeskriminalamtes

Deutsche Unternehmen nehmen regelmäßig an Schiedsverfahren in der Ukraine teil. Nähere Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen können Sie dem beiliegenden Informationsblatt der GTAI – Germany Trade and Invest entnehmen.

Schiedssprüche – Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung PDF / 124 KB

Aktuelle Informationen für Spätaussiedler aus der Ukraine: Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat die Lage in der Ukraine zur Kenntnis genommen. Das Bundesverwaltungsamt bittet Antragsteller, sich bei…

Spätaussiedler

Bitte kontaktieren Sie zunächst das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft über unser Kontakformular, um zu prüfen, ob ein Termin möglich ist.

Staatsangehörigkeit

Wichtige Informationen zur Einfuhr von Haustieren in die Ukraine finden Sie hier:

In der Ukraine

Durch die Botschaft können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.

Es gibt in der Ukraine keine beeidigten Übersetzer. Die in der Ukraine üblichen „notariell beglaubigten“ Übersetzungen entsprechen nicht den deutschen Anforderungen an Urkundenübersetzungen.

Merkblatt


In Deutschland
Sie können Dolmetscher- und Übersetzer über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland finden. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen.

Eine Übersicht häufiger ukrainischer Vatersnamen mit Transliteration finden Sie hier zum Download

Bitte wenden Sie sich an die Visastelle

Mit Urteil vom 19. Dezember 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die Wiederholung der Bundestagswahl von 2021 in 455 von 2.256 Wahlbezirken im Land Berlin angeordnet. Die Wiederholungswahl ist für den 11. Februar 2024 angesetzt. Weitere Informationen zu den Modalitäten der Teilnahme bei Wahlberechtigung finden Sie hier

Verwandte Inhalte

nach oben