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Pässe und Personalausweise

Deutsche Reisepässe

Deutsche Reisepässe, © Deutsche Botschaft Kiew

01.12.2017 - Artikel

Das Rechts- und Konsularreferat ist zurzeit nur mit einem Notfallteam besetzt und für den Besucherverkehr nur eingeschränkt geöffnet. Reisepässe können momentan nicht ausgestellt werden. Deutsche Staatsangehörige haben die Möglichkeit ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland zu erhalten.

Deutsche Pässe und Personalausweise

Wurde der Reisepass verloren/gestohlen, kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieses Dokument gilt nur für die Rückreise nach Deutschland. Möchten Sie in ein anderes Land (weiter)reisen, ist stattdessen ein Reisepass nötig (siehe die anderen Punkte oben).

Der Verlust/Diebstahl des Passes ist in jedem Falle bei der ukrainischen Polizei anzuzeigen. Bedienen Sie sich bitte ggf. eines Sprachmittlers. Sie erhalten von der Polizei eine Bescheinigung über die Anzeige.

Bitte melden Sie sich zudem frühzeitig über das Kontaktformular beim Rechts- und Konsularreferat. Geben Sie bitte an:
- Wann und wo der Pass verloren/gestohlen wurde
- Wo Sie sich gerade befinden (Stadt, Oblast)
- Ob Sie einen gültigen Personalausweis im Original dabeihaben
- Bei welcher Behörde (in welcher Stadt) der letzte deutsche Reisepass ausgestellt wurde

Notwendige Unterlagen:
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige von der ukrainischen Polizei
- 2 Biometrische Passbilder
- Gebühren (während der Sprechzeiten: 52,00 EUR bar in Euro)
- Antrag (s. PDF-Datei, kann auch in der Botschaft ausgefüllt werden)
- Verlustmeldung für den deutschen Bereich (s. PDF-Datei, kann auch in der Botschaft ausgefüllt werden)
- Wenn vorhanden: Kopie des letzten Reisepasses (wg. Passnummer und - Gültigkeitsdaten für die Verlustmeldung)
- Wenn vorhanden: Gültigen deutschen Personalausweises (zur Prüfung der Identität)
- Bei doppelter Staatsangehörigkeit: Kopie des anderen Passes

Bitte übersenden Sie vorab die notwendigen Unterlagen per E-Mail (rk@kiew.diplo.de). Dies beschleunigt die Ausstellung bei Vorsprache in Kiew.

Wenn Sie keinen gültigen deutschen Personalausweis bei sich haben, müssen inländische Behörden für die Prüfung der Identität beteiligt werden. Dies ist nur an Arbeitstagen möglich und kann, abhängig von der Behörde in Deutschland, mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Antragsformular für Erwachsene

Antragsformular für Minderjährige

Formular Passverlustanzeige

Seit dem 01.01.2013 ist die Botschaft Kiew auch Personalausweisbehörde. Der neue Personalausweis bietet Ihnen neben der herkömmlichen Nutzung u. a. auch Einsatzmöglichkeiten im Internet. Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland sind aber weiterhin nicht zum Besitz eines Personalausweises verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie einen Personalausweis beantragen wollen, nutzen Sie hierfür bitte das Passantragsformular. Auch die vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern zur Passbeantragung.

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