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Erfassung biometrischer Daten im VIS

Pässe mit verschiedenen Visa, © Colourbox
Seit 23.06.2015 haben die Schengener Staaten in der Ukraine (und anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft) das VIS in Gang gesetzt. Die wichtigste Änderung für die Antragsteller - biometrische Erfassung ihrer Daten im VIS
Als Teil der weltweiten Einführung des Visa-Informationssystems (VIS)* haben die Schengener Staaten in der Ukraine (und anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft) am 23. Juni 2015 das VIS in Gang gesetzt. Das VIS wurde seit Oktober 2011 bereits in 16 (von 23) Regionen** gestartet. Seit November 2015 wurden weltweit alle Schengen-Visastellen mit dem VIS verbunden.
Die wichtigste Änderung für Antragsteller aus Staaten, die für Kurzzeitaufenthalte im Schengenraum visumpflichtig sind, besteht seit dem 23. Juni 2015 darin, dass alle Antragsteller persönlich erscheinen müssen, um ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Passfoto) erfassen zu lassen - ein einfaches und diskretes Verfahren. Es betrifft die Anträge für Kurzzeit-Schengen-Visa (bis zu drei Monaten, maximal 90 Tage in 180 Tagen).
Für Folgeanträge innerhalb von fünf Jahren können die Fingerabdrücke aus dem früheren Antrag im VIS kopiert werden, d. h. die Fingerabdrücke werden für eine Zeit von fünf Jahren für jeden Folgeantrag verfügbar sein (z. B. für ein längerfristiges Mehrfach-Einreise-Visum)***.
Ausnahmen von der Pflicht zur Erfassung der Fingerabdrücke bestehen für
- Kinder unter zwölf Jahren;
- Personen, bei denen eine Fingerabdruckerfassung physisch unmöglich ist;
- Staatsoberhäupter und Mitglieder nationaler Regierungen (mit ihren offiziellen Delegationen und Ehepartnern), wenn sie aus offiziellem Anlass reisen.
In der Praxis bedeutet dies, dass der erste (persönliche) Besuch in der jeweiligen Schengen-Visastelle bzw. in einem Antragsannahmezentrum sich nach dem 23. Juni 2015 wegen der Erfassung der biometrischen Daten um fünf bis zehn Minuten verlängern wird.
Im Übrigen bleibt das Verfahren aus der Sicht des Antragstellers unverändert (Visagebühr, Formular).
Die Umstellung auf das neue System kann am Anfang dazu führen, dass der Antragsprozess für eine gewisse Zeit gestört oder durch Überlastung beeinträchtigt sein wird. Antragsteller sollten sich auf mögliche Behinderungen einstellen.
Der Zweck der weltweiten Einführung des VIS besteht im besseren Schutz der Antragsteller gegen Identitätsdiebstahl und fehlerhafte Identitätsfeststellung, was bislang in Einzelfällen zur Verweigerung des Visums oder der Einreise einer Person führen konnte, die dazu eigentlich berechtigt war. Fingerabdrücke werden beispielsweise innerhalb der EU genutzt, um verschiedene Dokumente (Personalausweise, Pässe) sicherer zu machen. Die Nutzung biometrischer Daten zur Feststellung der Identität eines Visuminhabers wird zu schnellerer, genauerer und sicherer Kontrolle durch die Grenzpolizei führen.
* Das Visa-Informationssystem (VIS) dient dem Datenaustausch für Kurzzeitvisa zwischen den Schengener Staaten. Hauptziel des VIS ist es, das Antragsverfahren und die Grenzkontrollen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen.
**Es wurde beispielsweise bereits eingeführt in den USA, Kanada, Zentralasien, dem Westbalkan, der Türkei usw.
***In Einzelfällen, z B. bei begründeten Zweifeln an der Identität des Antragstellers, müssen die Visastellen auch innerhalb dieser Frist die Fingerabdrücke erfassen.
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