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Grenzübertrittsbescheinigungen
Beglaubigung der Grenzübertrittsbescheinigungen
Die Grenzübertrittsbescheinigung zeigt der deutschen Ausländerbehörde, dass Sie rechtzeitig den Schengenraum verlassen haben. Lassen Sie die Grenzübertrittsbescheinigung an der Schengenaußengrenze bei Ihrer Ausreise von den Grenzbehörden abstempeln (z. B. falls Sie von Deutschland in die Ukraine fliegen am deutschen Flughafen, sonst an der polnischen, slowakischen oder ungarischen Grenze zur Ukraine).
Sollten Sie sich bereits wieder in der Ukraine befinden und die Bescheinigung nicht bei Ihrer Ausreise vorgelegt haben, informieren Sie sich bitte auf der Seite des Rechts- und Konsularreferats (Stichwort Grenzübertrittsbescheinigungen).