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Fehlender Grenzkontrollstempel im Reisepass

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Was soll ich tun, wenn beim Grenzübertritt in meinem Reisepass kein Ein- oder Ausreisestempel angebracht wurde?

Was soll ich tun, wenn beim Grenzübertritt in meinem Reisepass kein Ein- oder Ausreisestempel angebracht wurde?

Es wird empfohlen, bei jedem Grenzübertritt auf die Anbringung eines Grenzkontrollstempels im Reisedokument zu achten.

Gemäß Art. 12 (1) der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (Schengener Grenzkodex) können die zuständigen nationalen Behörden im Falle des fehlenden Ein- oder Ausreisestempels annehmen, dass der Inhaber des Reisedokuments die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Voraussetzungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer nicht oder nicht mehr erfüllt.

Gem. Art. 12 (2) kann die Annahme nach Abs. 1 von einem Drittstaatsangehörigen durch jedweden glaubhaften Nachweis widerlegt werden, insbesondere durch Belege wie Beförderungsnachweise oder Nachweise über seine Anwesenheit außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten, aus denen hervorgeht, dass er die Voraussetzungen hinsichtlich der Dauer eines kurzfristigen Aufenthalts eingehalten hat.

Beim Fehlen eines Grenzkontrollstempels im Reisedokument kann durch die zuständigen Behörden entsprechend ihren nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken das Datum und Ort des Grenzübertritts bei Vorlage entsprechender Nachweise nachträglich eingebracht werden. Als glaubhafte Nachweise können zum Beispiel die Bordkarten, Hotelbuchungen, Hotelrechnungen, sonstige Belege etc. vorgelegt werden.

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts im Schengenraum oder nach dem Verlassen des Schengenraums festgestellt haben, dass in Ihrem Reisepass ein Ein- oder Ausreisestempel fehlt, behalten Sie bitte Ihre o. g. Nachweise. Beim nächsten Grenzübertritt können Sie sich an den zuständigen Grenzbeamten unter Vorlage der o.g. Nachweise wenden, damit die fehlende Information über Ihren bisherigen Grenzübertritt nachträglich in Ihr Reisedokument eingetragen wird.

Wenn Sie keine Nachweise vorlegen können, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Sie den erlaubten Aufenthaltszeitraum überschritten haben, was bei den künftigen Reisen zu einer Rückführung oder Zurückweisung führen kann.

Bitte beachten Sie, dass die nachträgliche Anbringung eines Stempels im Reisedokument etwas mehr Zeit, als die gewöhnliche Passkontrolle an der Grenze, in Anspruch nehmen kann und berücksichtigen Sie das entsprechend bei der zeitlichen Planung Ihrer nächsten Reise.

Kann ich mich beim Fehlen eines Ein- oder Ausreisestempels im Reisepass an die Botschaft wenden, damit sie meine Ausreise aus dem Schengenraum bestätigt?

Nein. Die Botschaft ist nicht für die Bestätigung der Ausreise und für die nachträgliche Anbringung eines Grenzkontrollstempels im Reisedokument zuständig.

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