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Blaue Karte EU für Hochqualifizierte
Blaue Karte § 18b Abs. 2 AufenthG
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich. Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist grundsätzlich auf dem Landweg möglich.
Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wieder aufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch keine konsularischen Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen, ebenso das Büro der Honorarkonsulin in Charkiw.
Sie erreichen die Botschaft per E-Mail über das Kontaktformular.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts finden Sie hier ; ein FAQ und weitere aktuelle Informationen unter www.diplo.de/ukraineaktuell

Arbeitsvertrag
Um ein Visum für eine Blaue Karte zu erhalten, müssen Sie einen Arbeitsvertrag mit dem entsprechendem Gehalt und einen anerkannten Hochschulabschluss vorlegen. Die beabsichtigte Tätigkeit muss Ihrem Hochschulabschluss entsprechen.
Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses
Sie benötigen einen deutschen oder anerkannten ausländischen oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss. Ob Ihr ausländischer Abschluss einem deutschen entspricht oder gleichwertig ist, können Sie über die Datenbank ANABIN, dem Informationsportal der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, prüfen.
Kein anerkannter Hochschulabschluss
Sollten Sie über keinen entsprechenden Abschluss verfügen, müssen Sie ihn zunächst bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) anerkennen lassen.
Gehaltsgrenzen
Die Gehaltgrenzen werden jährlich durch das BMI bekannt gegeben. Diese Zahlen sowie genauere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
„Blaue Karte“ zum Arbeiten in der EU
Beratung
Die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ ist ein umfassendes, mehrsprachiges Beratungsangebot zu Fragen der Zuwanderung und Integration. Zugewanderte und zuwanderungsinteressierte Fachkräfte, Studierende und Auszubildende erhalten unter der Telefonnummer +49 (0)30-1815-1111 eine persönliche Beratung zu den Themen Einreise und Aufenthalt, Deutsch lernen, Arbeitssuche sowie Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Beantragung des Visums
Für die Beantragung von nationalen Visa zur Arbeitsaufnahme gilt das folgende Merkblatt:
Arbeitsaufnahme in Deutschland
PDF / 590 KB
Dieses Merkblatt enthält eine Übersicht der Unterlagen, die bei der Beantragung eines Visums vorzulegen sind.
Terminbuchung
Ein Visum können Sie entweder in der Botschaft oder in unserem Visumantraszentrum VISAMETRIC beantragen. Bitte buchen Sie einen Termin dafür.
Terminvereinbarung in der Botschaft
Sind Sie im Besitz einer Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde gem. § 81 a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) können Sie einen Sondertermin vereinbaren. Bitte registrieren Sie sich im Terminbuchungssystem der Botschaft in entsprechender Kategorie und befolgen den Anweisungen in der E-Mail, die Sie nach erfolgter Registrierung erhalten. Innerhalb von 3 Wochen erhalten Sie einen Termin.
Antragsformular
Bitte füllen Sie das Antragsformular VIDEX online aus:
Möchten Sie, dass Ihre Familie mit nach Deutschland zieht? Ihre Familienangehörige können ein nationales Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Bitte wählen Sie Ihren Aufenthaltszweck und folgen Sie den Link zur weiteren Information:
- Ich möchte nach Deutschland kommen, um dort zu heiraten und mit meinem Ehegatten in Deutschland zu leben. Ich bin bereits verheiratet und möchte zu meinem Ehegatten nach Deutschland ziehen
- Ich möchte meine minderjährigen Kinder zu mir nach Deutschland holen. Ich möchte zusammen mit meinen minderjährigen Kindern nach Deutschland zu meinem Ehegatten ziehen
- Ich möchte zu meinem minderjährigen oder ungeborenem deutschen Kind ziehen
- Information für den Nachzug zu den in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der EU (nicht Deutschen!) oder Bürgern eines EWR-Staates (Island, Norwegen, Liechtenstein)
- Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten