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Längerfristige Aufenthalte (über 90 Tage) und Arbeitsaufnahme
Sie möchten sich über 3 Monate in Deutschland aufhalten oder in Deutschland arbeiten? Dann benötigen Sie ein nationales Visum für die Einreise nach Deutschland.

Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine müssen für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich schon vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen. Aufgrund der aktuellen Lage können ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine ab sofort ausnahmsweise auch bei den deutschen Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten der Ukraine ein Visum für Deutschland beantragen. Gleiches gilt für ukrainische Staatsangehörige, die nicht über einen biometrischen Pass verfügen.
Zuständige Behörde in Deutschland muss der Erteilung des Visums zustimmen
Im Regelfall wird vor der Visumerteilung die Zustimmung der zuständigen Behörde am vorgesehenen Aufenthaltsort benötigt.
Ihr Antrag wird von der Botschaft an diese Behörde weitergeleitet. Aus diesem Grund müssen alle fremdsprachigen Originalunterlagen mit einer deutschen Übersetzung und jeweils zwei Kopien vorgelegt werden. Pässe und ukrainische Krankenversicherungspolicen müssen nicht übersetzt werden. Die Vorlage der Originale mit zwei Kopien ist ausreichend.
Warum möchten Sie nach Deutschland reisen? Wie läuft das Visumverfahren?
Bitte wählen Sie Ihren Aufenthaltszweck und folgen Sie den Link zur weiteren Information:
- Ich möchte nach Deutschland kommen, um dort zu heiraten und mit meinem Ehegatten in Deutschland zu leben. Ich bin bereits verheiratet und möchte zu meinem Ehegatten nach Deutschland ziehen
- Ich möchte meine minderjährigen Kinder zu mir nach Deutschland holen. Ich möchte zusammen mit meinen minderjährigen Kindern nach Deutschland zu meinem Ehegatten ziehen
- Ich möchte zu meinem minderjährigen oder ungeborenem deutschen Kind ziehen
- Information für den Nachzug zu den in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der EU (nicht Deutschen!) oder Bürgern eines EWR-Staates (Island, Norwegen, Liechtenstein)
- Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Möchten Sie in Deutschland arbeiten? Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen Sie - auch wenn Ihr geplanter Aufenthalt weniger als 90 Tage ist - im Regelfall ein Visum, welches die von Ihnen gewünschte Tätigkeit gestattet
Möchten Sie in Deutschland studieren, eine Schule besuchen oder an einem Sprachkurs (Aufenthalt über 90 Tage) teilnehmen?
Information und Merkblätter
Nach Erhalt eines Aufnahme- bzw. Einbeziehungsbescheides vom BVA benötigen Sie grundsätzlich ein Visum für die Einreise nach Deutschland.
Leider ist die Visastelle bis auf Weiteres für den Kundenverkehr geschlossen.
Eine Visumerteilung ist nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen, visumfrei nach Deutschland einzureisen und sich beim BVA unter Vorlage Ihres Bescheides zu melden.
Wie erhalte ich eine schriftliche Bestätigung der Botschaft?
Apostille Ukrainische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie „legalisiert“ sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Diese Bestätigung erfolgt in…