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Längerfristige Aufenthalte (über 90 Tage) und Arbeitsaufnahme
Nationale Visa

Sie möchten sich über 3 Monate in Deutschland aufhalten oder in Deutschland arbeiten? Dann benötigen Sie ein nationales Visum für die Einreise nach Deutschland.
Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine, ist für Ihren Visumantrag die Visastelle der Deutschen Botschaft in Kiew zuständig. Bitte beachten Sie, dass Ihr Visumantrag nicht angenommen werden kann, wenn Sie in einem anderen Land leben und eine Aufenthaltserlaubnis für dieses Land haben. Bitte wenden Sie sich dann an die für Ihr Amtsbezirk zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Antragstellung
Nationale Visa können nur in der Visastelle in Kiew und - jedoch nicht für alle Visakategorien - im Antragszentrum VISAMETRIC beantragt werden.
Beim Generalkonsulat Donezk in Dnipro und bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln können keine Visa beantragt werden.
Eine Vorsprache in der Botschaft erfolgt nur nach einer Terminvereinbarung. Eine Terminbestätigung, die Sie von der Botschaft erhalten, müssen Sie ausdrucken und zu Ihrem Termin bringen.
Zuständige Behörde in Deutschland muss der Erteilung des Visums zustimmen
Im Regelfall wird vor der Visumerteilung die Zustimmung der zuständigen Behörde am vorgesehenen Aufenthaltsort benötigt.
Ihr Antrag wird von der Botschaft an diese Behörde weitergeleitet. Aus diesem Grund müssen alle fremdsprachigen Originalunterlagen mit einer deutschen Übersetzung und jeweils zwei Kopien vorgelegt werden. Pässe und ukrainische Krankenversicherungspolicen müssen nicht übersetzt werden. Die Vorlage der Originale mit zwei Kopien ist ausreichend.
Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei innerdeutschen Behörden.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 12-15 Wochen, in Einzelfällen kann diese auch einige Monate dauern.
Bitte senden Sie an die Botschaft unaufgefordert keine Unterlagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Kapazitätsgründen wir keine Möglichkeit haben, diese einzusortieren, besonders dann nicht, wenn der Visumantrag nicht gestellt wurde.
Warum möchten Sie nach Deutschland reisen? Wie läuft das Visumverfahren?
Bitte wählen Sie Ihren Aufenthaltszweck und folgen Sie den Link zur weiteren Information:
- Ich möchte nach Deutschland kommen, um dort zu heiraten und mit meinem Ehegatten in Deutschland zu leben. Ich bin bereits verheiratet und möchte zu meinem Ehegatten nach Deutschland ziehen
- Ich möchte meine minderjährigen Kinder zu mir nach Deutschland holen. Ich möchte zusammen mit meinen minderjährigen Kindern nach Deutschland zu meinem Ehegatten ziehen
- Ich möchte zu meinem minderjährigen oder ungeborenem deutschen Kind ziehen
- Information für den Nachzug zu den in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der EU (nicht Deutschen!) oder Bürgern eines EWR-Staates (Island, Norwegen, Liechtenstein) - Merkblatt
- Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Möchten Sie in Deutschland arbeiten? Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen Sie - auch wenn Ihr geplanter Aufenthalt weniger als 90 Tage ist - im Regelfall ein Visum, welches die von Ihnen gewünschte Tätigkeit gestattet
Möchten Sie in Deutschland studieren, eine Schule besuchen oder an einem Sprachkurs (Aufenthalt über 90 Tage) teilnehmen?
Information und Merkblätter
Nach Erhalt eines Aufnahme- bzw. Einbeziehungsbescheides vom BVA benötigen Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland.
Die gesundheitliche Lage in der Ukraine ist weiterhin angespannt. Die Botschaft ist sehr bemüht, die Verbreitung des Corona-Virus nicht durch größere Ansammlungen von Antragstellern in der Visastelle, im Eingangsbereich des Towers oder auch beim Einlass in das Kanzleigebäude zu begünstigen. Die Organisation des Publikumsverkehrs in der Visastelle wurde daher grundlegend geändert.
Eine terminfreie Antragstellung für einen bestimmten Personenkreis, wie sie in der Vergangenheit angeboten wurde, ist aus organisatorischen Gründen zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin.
Möchten Sie in der Botschaft Ihr Visum beantragen, registrieren Sie sich im Terminbuchungssystem der Botschaft in der entsprechenden Terminkategorie (Stichwort „Sondertermin“) und befolgen Sie den Anweisungen in der E-Mail, die Sie nach erfolgter Registrierung erhalten.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein Termin zu vereinbaren ist und dass auch minderjährige Kinder unter 12 zum Termin vorsprechen müssen.
Bitte drucken Sie das nachfolgende Merkblatt zweifach aus und bringen Sie es unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit.
Bitte folgen Sie den Link zum Antragsformular:
Wichtige Information für Personen, die mit einem Aufnahme- oder Einbeziehungsbescheid nach Deutschland einreisen möchten
Haben Sie Fragen zum Visumverfahren? Bitte folgen Sie die Links zu weiteren Informationen:
- Antragstellung
- Antragsformular
- Bearbeitungsgebühr
- Sicherheitshinweise
- Prüfung des Antrags
- Nachreichung der Unterlagen
- Rechtsgrundlagen
- Stichwortverzeichnis A - Z (Erklärung der wichtigen Begriffe)
- Zulieferung des Reisepasses mit Kurierdienst „Nova Poshta“
- Mit Visum in Deutschland. Was soll ich weiter tun? Anzeige Ihres Aufenthaltes
Wenn 5 oder mehr Antragsteller (z.B. Artisten oder Auszubildende) zur gleichen Zeit und zum gleichen Aufenthaltszweck einreisen wollen, können diese an demselben Tag ihre Anträge stellen.
Terminvergabe für die Gruppen
Gruppentermine gibt es aufgrund der coronabedingten Hygienevorschriften leider nicht mehr. Bitte registrieren Sie alle Gruppenteilnehmer in unserem Terminvergabesystem in der Terminkategorie für Ihren Aufenthaltszweck (zum Beispiel für Ausbildung, Arbeitsaufnahme etc.).
Bitte senden Sie eine Terminanfrage an die Visastelle per E-Mail und teilen den Aufenthaltszweck sowie Anzahl der Antragsteller mit. Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail eine Liste der Gruppenmitglieder in Form einer Tabelle mit folgenden Daten bei: Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisepassnummer und Referenznummer (Sie erhalten diese in einer E-Mail vom Terminvergabesystem nach erfolgreicher Registrierung).
Somit haben Sie Möglichkeit Ihre Anträge an demselben Tag einzureichen und diese können durch die Botschaft gesammelt bearbeitet werden.
Bitte folgen Sie den Link zu unserem Terminsystem, um sich zwecks Vereinbarung eines Termins zu registrieren
Unterlagen
Eine Übersicht über die vorzulegenden Unterlagen finden Sie in den Merkblättern zum jeweiligen Aufenthaltszweck
Antragsformular
Bitte folgen Sie den Link zum Antragsformular
Achtung! Neues Verfahren!