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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich. Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist grundsätzlich auf dem Landweg möglich.
Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wieder aufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch keine konsularischen Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen, ebenso das Büro der Honorarkonsulin in Charkiw.
Sie erreichen die Botschaft per E-Mail über das Kontaktformular.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts finden Sie hier ; ein FAQ und weitere aktuelle Informationen unter www.diplo.de/ukraineaktuell

FAQ
Wann ist die Botschaft für mich zuständig, wann muss ich zum Interview kommen, was soll ich mitbringen. Sonstige Hiweise zur Antragstellung
Verpflichtungserklärung. Finanzierungsnachweise. Verwandschaftsnachweise. Fristen für die Bearbeitung von Anträgen
Was ist bei Kinderfreizeiten zu beachten
Aufenthaltskalkulator. Hinweise zur Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer
Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer bei Kurzaufenthalten
Erteilung eines Mehrjahresvisums. Visumerleichterungsabkommen. Visakodex
Ablehnung des Visumantrags. Bearbeitungsstempel im Reisepass
Nutzung von Visa im Schengenraum. Transitvisum. Sonstiges
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VISAMETRIC oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:
- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
- Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VISAMETRIC
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.