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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

FAQ
Wann ist die Botschaft für mich zuständig, wann muss ich zum Interview kommen, was soll ich mitbringen. Sonstige Hiweise zur Antragstellung
Verpflichtungserklärung. Finanzierungsnachweise. Verwandschaftsnachweise. Fristen für die Bearbeitung von Anträgen
Was ist bei Kinderfreizeiten zu beachten
Aufenthaltskalkulator. Hinweise zur Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer
Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer bei Kurzaufenthalten
Erteilung eines Mehrjahresvisums. Visumerleichterungsabkommen. Visakodex
Ablehnung des Visumantrags. Bearbeitungsstempel im Reisepass
Nutzung von Visa im Schengenraum. Transitvisum. Sonstiges
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VISAMETRIC oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:
- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
- Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VISAMETRIC
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.