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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

FAQ
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Wann ist die Botschaft für mich zuständig, wann muss ich zum Interview kommen, was soll ich mitbringen. Sonstige Hiweise zur Antragstellung

Antragstellung in der Botschaft

Verpflichtungserklärung. Finanzierungsnachweise. Verwandschaftsnachweise. Fristen für die Bearbeitung von Anträgen

Prüfung des Visumantrags. Erteilungsvoraussetzungen

Was ist bei Kinderfreizeiten zu beachten

Kinderfreizeiten

Aufenthaltskalkulator. Hinweise zur Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer

Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer bei Kurzaufenthalten

Erteilung eines Mehrjahresvisums. Visumerleichterungsabkommen. Visakodex

Visumserleichterungsabkommen, Visakodex und Mehrjahresvisum

Ablehnung des Visumantrags. Bearbeitungsstempel im Reisepass

Ablehnung des Visumantrags

Nutzung von Visa im Schengenraum. Transitvisum. Sonstiges

Sonstige Fragen zum Visumverfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VISAMETRIC oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:

  • Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  • Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VISAMETRIC
  • Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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