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Corona-Sonderzahlung für NS-Verfolgte, die nicht jüdischer Abstammung sind

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Wurden Sie selbst als Person ohne jüdische Abstammung während der NS-Zeit aus rassischen, politischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen verfolgt und haben Sie  in der Vergangenheit eine einmalige Zahlung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds („WDF“) erhalten? Oder möchten Sie eine solche Person über ihre Rechte informieren? Dann lesen Sie bitte weiter!

Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem WDF erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200€ für 2021 und 2022 vor. Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium in Deutschland beantragt werden.

Empfänger laufender Leistungen sind von dieser Sonderzahlung ausgeschlossen.

Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden Sie hier.

Einzelheiten zum Antrag und die notwendigen Formulare finden Sie hier: 

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