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Kleinstprojekte 2022
Kleinstprojekte sind in sich geschlossene Maßnahmen / Projekte mit einer kurzen Laufzeit (Beendigung der Maßnahme in jedem Fall bis spätestens 15.10.2022), die der Verbesserung der Grundbedürfnisse von armen und benachteiligten Bevölkerungsschichten dienen und eine langfristige Wirkung entfalten.
Wichtiger Hinweis:
Nur vollständig ausgefüllte, nachvollziehbare und plausible Anträge mit Finanzierungsplänen können geprüft und bearbeitet werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Organisationen / Institutionen / Vereine / Nichtregierungsorganisationen/ staatliche medizinische Einrichtungen (keine Unternehmen, keine Hauseigentümergemeinschaften), die aus eigener Kraft ihr Projekt nicht allein finanzieren können, können bis zum Bewerbungsschluss (25.02.2022) bei der Botschaft Anträge einreichen. Es darf ausschließlich das von der Botschaft zur Verfügung gestellt Antragsformular verwendet werden, welches vollständig ausgefüllt werden muss.
Wichtiger Hinweis für Antragsteller aus dem Osten der Ukraine:
Organisationen / Institutionen / Vereine / Nichtregierungsorganisationen aus den Oblasten Charkiw, Dnipropetrowsk, Donezk, Luhansk und Saporishshja stellen ihre Anträge beim
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Prospekt Dmytra Yavornytskogo 1a (ehemals pr. Karla Marksa), Büro 301
49005 Dnipro
Tel.: +380 56 756 89 60 (Zentrale)
Fax: +380 56 756 89 66 (Fax)
E-Mail: info@donezk.diplo.de
Förderbedingungen
Die Botschaft unterstützt Organisationen / Institutionen / Vereine / Nichtregierungs¬organisationen bei der Umsetzung ihrer Projekte durch eine anteilige Finanzierung, sofern diese ihr Projekt nicht selbst verwirklichen können. Das heißt, dass in jedem Fall ein Eigenbeitrag (das muss kein finanzieller Eigenbeitrag sein; auch Beiträge durch eigene Arbeitsleistung, Transportleistungen, Pflege- und Wartungsarbeiten sind möglich) durch den Antragsteller erforderlich ist. Eine anteilige Finanzierung durch Dritte (private Spender, Gemeinde, lokale Unternehmer) ist möglich.
Hinweis: Es besteht keine Mindesthöhe für einen evtl. finanziellen Eigenanteil bzw. die Anteilsfinanzierung durch Dritte.
Die Förderhöhe beträgt in der Regel bis zu 10.000,-- Euro.
• Im Rahmen des Projekts anzuschaffenden Sachgüter werden ausschließlich in der Ukraine beschafft.
• Sofern möglich sollten mindestens drei unabhängige Angebote / Kostenvoranschläge von lokalen Lieferanten bzw. Dienstleistern eingeholt und dokumentiert werden.
• Das Projekt darf zu keinen wiederkehrenden Verpflichtungen der Botschaft führen.
• Pro Organisation / Vereinigung / Institution darf nur 1 Antrag gestellt werden.
• Der Träger des Projekts muss in der Lage sein, die laufenden Kosten (Personal, Strom, Gas, Heizung, Verbrauchsmaterial etc.) selbst zu tragen bzw. durch das Projekt zu erwirtschaften.
Maßnahmen zur Förderung einzelner Personen, Hauseigentümergemeinschaften, kommerzieller Unternehmen oder von Behörden sowie Zuschüsse zu laufenden Kosten (Gehälter, Verbrauchsmaterial, Strom, Gas, Reisekosten, Telefonkosten usw.) sind in der Regel nicht möglich. Die Anschaffung von Kraftfahrzeugen ist ebenfalls nicht möglich.
Antragsfrist
Bitte reichen Sie Ihre Anträge spätestens bis zum 25.02.2022 ein; Anträge mit dem Ausgangsdatum (Poststempel) nach dem 25.02.2022 können nicht berücksichtigt werden
Antrag
Das Antragsformular (inkl. Muster für einen Finanzierungsplan) finden Sie auf der Webseite der Botschaft.
Füllen Sie bitte das Antragsformular -- vollständig -- in einer Sprache Ihrer Wahl aus, wobei Sie die Projektbeschreibung (Ziff. 5a) des Antragformulars) jedoch in jedem Fall auf Deutsch oder Englisch kurz (max. 500 Zeichen) verfassen, lassen den Antrag von zwei verantwortlichen Personen der antragstellenden Organisation unterschreiben. Der Antrag und der ihm beizufügende Finanzierungsplan (siehe Muster am Ende des Antrags) müssen nachvollziehbar und schlüssig sein. Das gilt insbesondere für die entwicklungspolitische Zielsetzung des Projekts (Ziff. 5b des Antrags):
- Welche Defizite / Probleme sollen mit dem Projekt behoben werden?
- Welche Ziele sollen mit dem Projekt erreicht werden?
- Wem kommt das Projekt zugute / wer profitiert von dem Projekt?
- Durch welche konkreten Maßnahmen sollen diese Ziele erreicht werden?
Senden Sie den Antrag bitte ausschließlich per Post an diese Adresse:
Deutsche Botschaft Kiew
Wirtschaftsreferat (Wi-13)
Wul. Bohdana Chmelnitskoho 25
01901 Kiew
Rückfragen bitte per Mail an: wi-13@kiew.diplo.de , Tel.: 044 2811 166
Wichtige Hinweise:
- Nur vollständig ausgefüllte, nachvollziehbare und plausible Anträge mit Finanzierungsplänen können geprüft und bearbeitet werden.
- Eine Eingangsbestätigung Ihres Antrages kann nicht gegeben werden.
- Die Entscheidung bezüglich ihres Antrags erhalten Sie ausschließlich per E-Mail. Deshalb ist die Angabe einer vollständigen und korrekten E-Mail-Adresse auf Seite 1 des Antrags besonders wichtig.
- Sie erhalten auf jeden Fall eine Nachricht, auch wenn Ihr Projekt nicht berücksichtigt werden konnte. Aufgrund der erfahrungsgemäß sehr hohen Zahl von eingereichten Anträgen können aber keine individuellen Erklärungen bezüglich nicht berücksichtigter Anträge gegeben werden. Antragsunterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Wichtiger Hinweis für Antragsteller aus dem Osten der Ukraine:
Organisationen / Institutionen / Vereine / Nichtregierungsorganisationen aus den Oblasten Charkiw, Dnipropetrowsk, Donezk, Luhansk und Saporishshja stellen ihre Anträge beim
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Prospekt Dmytra Yavornytskogo 1a (ehemals pr. Karla Marksa), Büro 301
49005 Dnipro
Tel.: +380 56 756 89 60 (Zentrale)
Fax: +380 56 756 89 66 (Fax)
E-Mail: info@donezk.diplo.de