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Zuständigkeit, Anträge & Merkblätter

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Für die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen, die ab dem 01.07.2001 eingereicht wurden, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.

Für die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen, die ab dem 01.07.2001 eingereicht wurden, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.

Die Antragsannahme erfolgt durch die Botschaft Kyjiw.

Die jeweiligen Vordrucke für Merkblätter und Antragsformulare finden Sie am Ende dieser Internetseite.

Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können die Anträge in der Abteilung für jüdische Zuwanderung der Deutschen Botschaft Kyjiw während der Beratungszeit (montags zwischen 15:00 und 16:30 Uhr) ohne Terminbuchung erhalten.

Für jedes vorgelegte Originaldokument ist EINE Kopie samt Übersetzung erforderlich.

Der Antragsbogen ist nur in einfacher Ausfertigung vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass für alle volljährigen Personen bei der Antragsabgabe ein Führungszeugnis vorzulegen ist.


Erläuterungen zur Antragsabgabe

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