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Visumausgabe

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Achtung! Neues Verfahren!

Es gibt keine persönliche Visumabholung mehr. Die Reisepässe werden inkl. Visum bzw. Ablehnungsbescheid mit Kurierdienst  „Nova Poschta“ an die Antragsteller zurückgesandt.

Die dafür erforderlichen Umschläge müssen bereits bei Antragstellung vorgelegt werden.

Haben Sie Ihren Visumantrag vor der Quarantäne gestellt, übersenden Sie uns bitte nach Aufforderung Ihren Reisepass und das Nova-Poschta-Beiblatt.

Mehr Information zu Nova Poschta Verfahren

Sie haben Ihr Visum in unserem Visumantragszentrum Visametric beantragt

Sie erhalten Ihren Reisepass auch im Visumantragszentrum zurück.

Bitte beachten Sie die Daten auf dem Visum!

Kontrollieren Sie bitte die Daten auf dem Visum sofort nach Erhalt.

Die Botschaft kann nicht haftbar gemacht werden, wenn unvollständige oder falsche Daten im Visumetikett zu einer Reiseverzögerung führen.

Gültigkeit des Visums

Wenn Ihr geplanter Aufenthalt in Deutschland länger als 90 Tage beträgt, wird von der Botschaft ein nationales Visum erteilt.

Sie erkennen dies daran, dass im Visumetikett unter „Art des Visums“ ein „D“ eingetragen ist. Die Anzahl der Einreisen ist „MULT“. Dies bedeutet, dass mehrmalige Ein- und Ausreisen aus/nach Deutschland erlaubt sind.

Anzeige Ihres Aufenthalts in Deutschland nach der Einreise

Sie sind grundsätzlich verpflichtet, sich an Ihrem Wohnort in Deutschland innerhalb von ein bis zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dazu gehen Sie in Ihrer Stadt zum Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt.

Nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben, vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde. Dort wird die endgültige Aufenthaltserlaubnis erteilt.


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