Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visumausgabe
Achtung! Neues Verfahren!
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich. Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist grundsätzlich auf dem Landweg möglich.
Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wieder aufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch keine konsularischen Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen, ebenso das Büro der Honorarkonsulin in Charkiw.
Sie erreichen die Botschaft per E-Mail über das Kontaktformular.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts finden Sie hier ; ein FAQ und weitere aktuelle Informationen unter www.diplo.de/ukraineaktuell
Es gibt keine persönliche Visumabholung mehr. Die Reisepässe werden inkl. Visum bzw. Ablehnungsbescheid mit Kurierdienst „Nova Poschta“ an die Antragsteller zurückgesandt.
Die dafür erforderlichen Umschläge müssen bereits bei Antragstellung vorgelegt werden.
Haben Sie Ihren Visumantrag vor der Quarantäne gestellt, übersenden Sie uns bitte nach Aufforderung Ihren Reisepass und das Nova-Poschta-Beiblatt.
Mehr Information zu Nova Poschta Verfahren
Sie haben Ihr Visum in unserem Visumantragszentrum Visametric beantragt
Sie erhalten Ihren Reisepass auch im Visumantragszentrum zurück.
Bitte beachten Sie die Daten auf dem Visum!
Kontrollieren Sie bitte die Daten auf dem Visum sofort nach Erhalt.
Die Botschaft kann nicht haftbar gemacht werden, wenn unvollständige oder falsche Daten im Visumetikett zu einer Reiseverzögerung führen.
Gültigkeit des Visums
Wenn Ihr geplanter Aufenthalt in Deutschland länger als 90 Tage beträgt, wird von der Botschaft ein nationales Visum erteilt.
Sie erkennen dies daran, dass im Visumetikett unter „Art des Visums“ ein „D“ eingetragen ist. Die Anzahl der Einreisen ist „MULT“. Dies bedeutet, dass mehrmalige Ein- und Ausreisen aus/nach Deutschland erlaubt sind.
Anzeige Ihres Aufenthalts in Deutschland nach der Einreise
Sie sind grundsätzlich verpflichtet, sich an Ihrem Wohnort in Deutschland innerhalb von ein bis zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dazu gehen Sie in Ihrer Stadt zum Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt.
Nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben, vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde. Dort wird die endgültige Aufenthaltserlaubnis erteilt.