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Visakodex. Änderungen und Vorteile auf einen Blick

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Am 05.04.2010 tritt der sog. Visakodex der Europäischen Union in Kraft. Er bildet die verbindliche Rechtsgrundlage für die Erteilung von „Schengen“-Visa, d.h. Visa zu einem kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in einem Mitgliedstaat des Schengen-Raumes (Kategorie C).

Durch den Visakodex wird die Visumerteilung unter den EU-Mitgliedstaaten weiter harmonisiert. Viele der Neuregelungen sind für die Antragsteller vorteilhaft und gewährleisten besseren Rechtsschutz und Rechtssicherheit im Antragsverfahren.

➢ Es wurde ein neues, übersichtlicheres Antragsformular eingeführt.

➢ Jede Ablehnung eines Visums wird begründet und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

➢ Es wurden Fristen für die Antragsbearbeitung eingeführt. Die Wartezeit auf einen Termin soll in der Regel 14 Tage nicht übersteigen, die Bearbeitungszeit für die Prüfung des Visumantrags muss innerhalb von 15 Tagen erfolgen (für die Ukraine gilt für die Bearbeitung bereits die vorteilhaftere Frist des Visumerleichterungsabkommens von 10 Tagen).

➢ Seit dem 05.04.2010 ist auch mit nationalen Visa der Kategorie D ein schengenweites Reisen emöglicht.

➢ Die Visakategorien wurden vereinfacht. Die Visakategorien „B (Durchreise) sowie “D+C„ (längerfristiger Aufenthalt mit gleichzeitiger schengenweiter Gültigkeit für den kurzfristigen Aufenthalt) sind entfallen. Neben nationalen Visa für den längerfristigen Aufenthalt (Kategorie “D„) sind nur noch Visa der Kategorien “A„ (Flughafentransit) und “C„. Die bestehende Visumpflicht für den Flughafentransit wurde für alle Schengen-Partner auf eine einheitliche Grundlage gestellt.

Zum Zwecke der Durchreise werden C-Visa mit der Auflage „Transit“ ausgestellt.

Reisepässe können nur dann mit einem Visum versehen werden, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Visumbeantragung ausgestellt wurden. Ältere Reisepässe sind nicht mehr visierfähig.

➢ Weitere wichtige Änderungen wird es erst nach Einführung der Biometrieerfassung (Abnahme von Fingerabdrücken) in den nächsten Jahren geben. Wenn die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, werden von allen Antragstellern biometrische Daten erhoben, so wie dies heute bereits bei Passanträgen der Fall ist.

Der vollständige Text des neuen Visakodex (am 15.09.2009 im Amtsblatt der EU, Reihe L Nr. 243 veröffentlicht) ist erhältlich unter

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:243:0001:0058:DE:PDF

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