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Reisedokumente
Am 05.04.2010 ist der Visakodex in Kraft getreten. Gemäß dem Visakodex muss Ihr Reisedokument folgende Voraussetzungen erfüllen:
- es muss grundsätzlich noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder im Falle mehrerer Reisen nach der letzten geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gültig sein
- es muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen
- es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 10 Jahre sein