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Prüfung des Nationalvisumantrags

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Beteiligung der zuständigen deutschen Behörde im Nationalvisumverfahren

Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten wird im Regelfall vor der Visumerteilung die Zustimmung der zuständigen Behörde am vorgesehenen Aufenthaltsort benötigt.

Ihr Antrag wird von der Botschaft an diese Behörde weitergeleitet.

Aus diesem Grund müssen alle fremdsprachigen Originalunterlagen mit einer deutschen Übersetzung und jeweils zwei Kopien vorgelegt werden. Pässe und ukrainische Krankenversicherungspolicen müssen nicht übersetzt werden. Die Vorlage der Originale mit zwei Kopien ist ausreichend.

Bearbeitungszeit

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 12-15 Wochen, in Einzelfällen kann diese auch einige Monate dauern. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei innerdeutschen Behörden, die im Visumverfahren beteiligt werden.

Bitte beachten Sie, dass schlecht vorbereitete Visumanträge und Fehlen der Unterlagen zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung führen können.

Wird die Botschaft meinen Pass behalten?

Ja. Für die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags verbleibt Ihr Pass in der Botschaft. Sie erhalten Ihren Reisepass zurück, erst wenn über Ihren Visumantrag entschieden wurde.

Während der Antragstellung erhalten Sie einen Talon mit Ihrer Bearbeitungsnummer (Barcode). Bitte verweisen Sie auf diese Nummer, wenn Sie während der Antragsprüfung einen Schriftverkehr mit der Botschaft haben (zum Beispiel bei Nachforderungen).

Sobald über Ihren Antrag entschieden werden kann, wird der Reisepass Ihnen mit Kurierdienst der Nowa Poshta an die von Ihnen angegebene Adresse von der Botschaft versandt.

Bitte berücksichtigen Sie das bei Planung Ihrer Reisen.

ACHTUNG!

Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben im Visumverfahren führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und damit auch für die anderen Schengen- Staaten) führen!

Welche Unterlagen für den speziellen Aufenthaltszweck in Deutschland vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte den einzelnen Merkblättern

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