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Visumgebühr

Artikel

Die reguläre Visumgebühr beträgt gemäß Artikel 16 Visakodex 60 Euro.

Für ukrainische Staatsangehörige gilt jedoch gemäß Artikel 6 I Visaerleichterungsabkommen eine verminderte Gebühr von 35 Euro. Diese verringerte Gebühr gilt auch für moldawische, georgische und russische Staatsangehörige.

Die „Abkommen zur Visumerleichterung“ sehen bestimmte Gebührenbefreiungen (unter anderem für Rentner, enge Familienangehörige, Studenten, Kinder und Jugendliche unter 21) vor.

Die Gebührenbefreiungen sind in Artikel 6 des Visaerleichterungsabkommens geregelt:


Visumserleichterungs- und Rückübernahmeübereinkommen (in Englischer Sprache) PDF / 224 KB

Wenn Sie glauben, von der Gebührenbefreiung erfasst zu sein und diese Ihnen nicht gewährt werden sollte, fragen Sie unsere Schaltermitarbeiter gerne danach.

Bitte beachten Sie, dass die seit dem 24.03.2014 eingereichte Visaanträge ukrainischer Staatsangehöriger zwecks Besuchs ihrer in Deutschland lebenden Geschwister bzw. Onkel/Tanten von der Deutschen Botschaft gebührenfrei bearbeitet werden, sofern entsprechende Verwandtschaftsnachweise vorgelegt werden.

Wenn Sie zu anderen als diesen Zahlungen aufgefordert werden, wenden Sie sich bitte schriftlich an die Botschaft.
Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge.

Bitte beachten Sie, dass mit Wirkung vom 2. Januar 2015 die Visumgebühren im Falle der Antragstellung in der Botschaft nur noch in bar in Euro (EUR) beglichen werden können. Alternativ ist auch die Bezahlung mit einer Kreditkarte (Visa- / Mastercard) möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Kreditkarte zwingend für internationale Zahlungen freigeschaltet sein muss, da diese nur in Euro und nicht in Griwna erfolgen kann.Aufgrund möglicher technischer Probleme raten wir jedoch dazu, den Betrag in Euro in bar bereit zu halten.

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