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Passbildanforderungen
- a) es ist ein aktuelles Lichtbild vorzulegen (nicht älter als 6 Monate)
- b) das Lichtbild ist in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter vorzulegen
- c) das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen
- d) ist das Passbild in schwarz-weiß, ist auf ausreichenden Kontrast und hinreichende Ausleuchtung zu achten vgl. Fotomustertafel