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Sonstige Fragen zum Visumverfahren

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Nutzung von Visa im Schengenraum. Transitvisum. Sonstiges

Was ist ein Schengen-Visum?

„Schengenvisum“ ist die übliche Bezeichnung für ein Visum, das von den Staaten und für die Gebiete der Staaten erteilt wird, welche dem am 14. Juni 1985 unterzeichneten Abkommen „betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen“ beigetreten sind.

Dieses Abkommen wurde in dem kleinen luxemburgischen Ort Schengen unterzeichnet und deshalb nennt man das Visum üblicherweise „Schengenvisum“.

Das Schengenvisum berechtigt zu Aufenthalten in den Schengenländern von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist damit nicht möglich.

Derzeit gehören zum sogenannten „Schengenraum“ folgende Länder:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island (in Kiew vertreten durch Norwegen), Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta (die maltesische Botschaft in Moskau ist auch für die Ukraine zuständig), Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Bitte beachten Sie, dass folgende Länder KEINE -Schengenländer sind:

Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien, das Vereinigte Königreich und Zypern.

Wann benötige ich ein Transitvisum?

Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen, benötigen Sie nur in folgenden Konstellationen ein deutsches Transitvisum der Kategorie C:

Sie sind nicht im Besitz eines gültigen Schengenvisums und

· fliegen über Deutschland in die USA. Ihr Anschlussflug von Deutschland in die USA geht aber erst mehrere Stunden später und Sie möchten den internationalen Transitbereich des Flughafens verlassen.

· fliegen über Deutschland, Portugal nach Brasilien. Da Ihre Reiseroute zwei Aufenthalte auf Flugenhäfen im Schengenraum enthält, ist ein Transitvsium C erforderlich.

· fliegen über Deutschland in die USA und reisen über einen deutschen Flughafen ein, der keinen internationalen Transitbereich besitzt (alle deutschen Flughäfen außer: Frankfurt/ Main , München, Hamburg und Köln-Bonn jedoch zeitlich befristet von 4.30 Uhr bis 23.00 Uhr)

Darf ich mit meinem Schengenvisum von der deutschen Botschaft auch in andere Schengenländer einreisen?

Ja. Das ist gerade der Sinn des Schengenvisums. Sie können mit dem Visum innerhalb der Gültigkeit jedes Schengenland bereisen. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Hauptreiseziel (längste Aufenthaltszeit) in dem Land liegen muss, von dessen Botschaft das Visum ausgestellt wurde.

Ich bin im Besitz eines polnischen D-Visums, kann ich damit auch meine Freunde in Deutschland besuchen?

Ja. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 265/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2.03.2010 sind D-Visa, die von Schengenstaaten ausgestellt worden sind, seit dem 05.04.2010 schengenwirksam und berechtigen zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen in 6 Monaten.

Wo sind die weiteren Unterlagen die ich für meinen Gast schon vor Wochen an die Botschaft übersandt habe?

Bitte übersenden Sie alle Unterlagen direkt an den Gast und nicht an die Botschaft. Die Antragsteller haben die von Ihnen erbetenen Unterlagen selbst und zusammen mit den anderen Dokumenten bei Antragstellung einzureichen vorzulegen.

Die Botschaft Kiew erhält in der Hauptsaison von 10.000 bis 13.000 Visaantragstellern pro Monat Besuch. Das heißt, dass wir an einem Tag rund 600 bis knapp 700 Personen in den beiden Gebäuden der Vertretung begrüßen. Eine Verteilung von unaufgefordert übersandten Dokumenten kann durch die Botschaft deshalb nicht sichergestellt werden. Die Botschaft dankt für Ihr Verständnis.

Soll ich Geld an meine Internetbekanntschaft überweisen, damit sie mich besuchen kommen kann?

Zum Thema „Bekanntschaften über das Internet“ informiert die Botschaft:

Bekanntschaften über das Internet sind eine beliebte und interessante Art, neue Kontakte zu knüpfen, die von Freundschaft bis Liebe reichen können. Bitte bedenken Sie jedoch dabei, dass es auch Bauernfänger gibt, die ihre Opfer über das Internet suchen und finden.

Die Kosten für das Visumverfahren umfassen die Servicegebühr für Antragsabgabe in einem Visumantragszentrum (20 Euro) und die Visumgebühr (35 Euro).

Wenn Sie den Besuch Ihrer Internetbekanntschaft finanziell absichern wollen, so können Sie dies durch die Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung vor der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnsitz machen.

Eine gesonderte Geldüberweisung für die Bestreitung des Visumverfahrens ist also nicht erforderlich und hat ggfs. andere Hintergründe:

Eine beliebte Masche ist es, nach mehreren Kontakten per Internet und per Telefon einen Besuch in Deutschland vorzuschlagen. Die Botschaft wird von enttäuschten Einladern in Deutschland immer wieder informiert, dass sie mehrfach Geld an ihren Gast überwiesen hätten, aber die Botschaft dauernd das Visum verweigern würde, oder aber immer wieder neue Unterlagen fordere, so dass Ihr Gast laufend und für viel Geld zwischen seinem Wohnort und Kiew hin und her fahren müsse um den Visumantrag zu stellen.

Die Botschaft regt an, dass Sie Ihre neue Bekanntschaft zunächst in der Ukraine treffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich erst relativ kurz kennen. Sie können als deutscher Staatsangehöriger visumfrei in die Ukraine reisen und gleichzeitig auch ein wenig von den Schönheiten des Landes sehen. Grundsätzlich ist es natürlich Ihnen überlassen, wo und wann Sie Ihre Bekanntschaft treffen wollen.

Ich bin vor der Botschaft von jemandem falsch beraten worden. Er hat mir den Antrag gegen Geld ausgefüllt und mir versprochen, dass ich ein Visum erhalte. Was soll ich tun?

Sie sind für den Inhalt des von Ihnen abgegebenen Antrags voll selbst verantwortlich. Sofern Sie von einer der zahlreichen um die Botschaft herum versammelten Personen zu einer Dienstleistung überredet wurden, bitten wir darum, diese Angelegenheit mit diesen Personen direkt zu klären.

Bitte machen Sie alle Angaben nach bestem Wissen und der Wahrheit entsprechend.Lassen Sie sich von niemandem erzählen, dass ein professionell ausgefüllter Antrag zu einem Visum führt – niemand kann Ihnen den Erhalt eines Visums versprechen! Die Fragen im Antrag kann jeder selbst beantworten. Ausfüllhinweise finden Sie sowohl auf unserer Homepage, als auch in unseren vor der Visastelle befindlichen Schaukästen.

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