Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer bei Kurzaufenthalten
Aufenthaltskalkulator. Hinweise zur Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer
Wie lange ist mein Schengenvisum gültig?
Die Gültigkeit Ihres Visums richtet sich nach
- dem angegebenen Zeitraum (z.B. gültig vom 01.04.2018 bis 31.07.2018)
- der Anzahl, der maximal erlaubten Aufenthaltstage ( z.B. 30 Tage)
- der Anzahl der erlaubten Einreisen (1, 2 oder mehrfache).
Beispiel: Ihr Visum wurde vom 01.04.2018 bis zum 31.07.2018 für 30 Tage mit 2 Einreisen erteilt.
So können Sie innerhalb dieser Zeit maximal zweimal in den Schengenraum einreisen und sich insgesamt bis zu 30 Tage darin aufhalten. Der Tag der Einreise und der Tag der Ausreise werden bei der Berechnung der Aufenthaltstage jeweils als ein voller Aufenthaltstag mitgezählt.
Bitte beachten Sie, dass Schengenvisa mit einer Gültigkeit von einem Jahr bzw. 2, 3, 4 oder 5 Jahren einen Aufenthalt von jeweils maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in Deutschland oder einem anderen Schengenland erlauben.
Seit dem 18.10.2013 gilt gemäß Artikel 6 Absatz 1 Schengener Grenzkodex eine neue Berechnungsmethode für die zulässige Aufenthaltsdauer sowohl im Rahmen eines Schengenvisums als auch für visafrei einreisende Drittstaater. Statt der bisherigen „Vorwärtsbetrachtung“ („90 Tage innerhalb von 180 Tagen“, also ab Einreise zeitlich vorwärts gerechnet) findet eine „flexible Rückwärtsbetrachtung“ Anwendung („90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen“, also ab Kontrolldatum zeitlich rückwärts gerechnet). Diese Regel muss zu jeder Zeit eines Aufenthaltes oder Einreise erfüllt sein. Tage der Ein- und Ausreise zählen ebenso zum Aufenthalt.
Beispiel: Ihr Visum ist vom 15.04.2018 bis zum 14.04.2019 gültig. Sie reisen am 23.04.2018 das erste Mal mit diesem Visum ein. Grundsätzlich können Sie sich dann für bis zu 90 Tage (bis 21.07.2018) im Schengenraum aufhalten. Sofern Sie allerdings zuvor bereits ein weiteres Schengenvisum besessen und sich damit in den vergangenen Monaten schon einmal im Schengenraum aufgehalten haben, müssen Sie die entsprechenden Aufenthaltszeiten bei der Berechnung der höchstmöglichen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines 180-Tageszeitraums mit einbeziehen. Grundsätzlich wäre eine nächste Einreise dann wieder ab dem 20.10.2018 (in diesem Beispiel der 181. Tag nach der ersten Einreise) für 90 Tage möglich.
Für die Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer bei Ihren Kurzaufenthalten nutzen Sie bitte einen Aufenthaltskalkulator auf der Webseite der Europäischen Komission unter dem folgenden Link:
https://ec.europa.eu/home-affairs/content/visa-calculator_en
Sofern Sie bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doch Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Visastelle oder, wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass alle Schengenaufenthalte bei der Berechnung des zulässigen Aufenthalts von max. 90 Tagen im 180-Tage-Zeitraum berücksichtigt werden müssen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie in diesem Zeitraum zwei Visa von unterschiedlichen Schengenstaaten genutzt haben.