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Sonstige Erkenntnisse (AZR, SIS)
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich. Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist grundsätzlich auf dem Landweg möglich.
Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wieder aufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch keine konsularischen Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen, ebenso das Büro der Honorarkonsulin in Charkiw.
Sie erreichen die Botschaft per E-Mail über das Kontaktformular.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts finden Sie hier ; ein FAQ und weitere aktuelle Informationen unter www.diplo.de/ukraineaktuell
Vor Erteilung eines Visum erfolgt gemäß Artikel 21 Absatz 3 c und d Visakodex in jedem Fall die Abfrage des Ausländerzentralregisters (AZR) und des Schengeninformationssystems (SIS).

Diese enthalten Angaben zu Ausländern, die während ihres Aufenthaltes in Deutschland oder im Schengenraum straffällig geworden sind. Sollte der Antragsteller im AZR oder SIS mit Einreisebedenken gespeichert sein, wird das Visum in der Regel abgelehnt.