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Antragstellung in der Botschaft
Zuständig ist die Visastelle der Botschaft in der wul. Lwa Tolstoho 57, 01901 Kiew, Businesszentrum „101 Tower“, 22. Etage.
Zuständigkeit der Botschaft
Die Botschaft Kiew ist für Ihren Visumantrag zuständig, wenn :
· Sie einer Nationalität angehören, die für die Schengenländer ein Visum benötigt:
Staatenliste Visumpflicht
· Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine haben. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in der Ukraine, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z. B. als Student, Arbeitnehmer u. A.) Die Botschaft ist nicht zuständig für ukrainische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.
Betrugsgefahr
Personen, die Sie außerhalb des Botschaftsgeländes ansprechen und gegen Geld Erleichterungen bei der Antragstellung anbieten, sind KEIN Botschaftspersonal und stehen in keinerlei Verbindung zur Botschaft. Qualifizierte und kostenlose Beratung zu Visumfragen erhalten Sie in der Botschaft, im Internet unter www.kiew.diplo.de (-> VISA) oder telefonisch unter +380 44 281 14 00.
Ihr positiver Einfluss
Die Bearbeitungszeit kann bei nationalen Visa mehrere Wochen bis Monate dauern. Sie können das Verfahren vereinfachen und beschleunigen, wenn Sie den Anweisungen in den Merkblättern folgen und mit vollständigen Unterlagen in die Botschaft kommen. Auf anderen Wegen unverlangt eingesandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Bitte bringen Sie die Dokumente in die Reihenfolge, die das Merkblatt vorgibt.
Persönliche Vorsprache
Die persönliche Vorsprache eines Antragstellers ist ab dem 12. Lebensjahr erforderlich, weil für nationale Visa die biometrischen Daten des Antragstellers (Fingerabdrücke) erfasst werden müssen. Kinder unter 12 Jahren müssen auch bei Antragstellung obligatorisch persönlich erscheinen.
Ein weiteres Identitätsdokument mitnehmen
Antragsteller, deren Vorsprache in der Visastelle im Businesszentrum „101 Tower“ erfolgen soll, müssen darauf achten, ein weiteres Identitätsdokument mitzubringen (zum Beispiel einen Personalausweis oder Führerschein), um vor Ort einen Besucherausweis für den Zugang zur Visastelle zu empfangen.
Begleitpersonen
Bitte beachten Sie, dass aus Platzgründen Begleitpersonen, deren Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist, nicht mit in Visastelle kommen können. Im Notfall besteht die Möglichkeit, den Kontakt zwischen dem Antragsteller und Begleitperson(en) über die anwesende Sicherheitskraft der Botschaft herzustellen.
Am Eingang der Visastelle
Am Eingang der Visastelle findet eine Sicherheitskontrolle statt. Das Sicherheitspersonal klärt Sie darüber auf, welche Gegenstände gefährlich sind und nicht mit in die Visastelle genommen werden dürfen. Mobiltelefone und Taschen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit in die Visastelle gebracht werden. Mobiltelefone und kleine Taschen können am Eingang eingeschlossen werden.
Bitte planen Sie vor Ihrem Termin ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrolle ein.
Verspätung zum Termin
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie nach dem vereinbarten Termin aus organisatorischen Gründen nicht mehr eingelassen werden können. Sie benötigen dann einen neuen Termin für die Antragsabgabe.
Am Schalter
Fragen, die Ihnen gestellt werden, und Dokumente, die Sie vorlegen sollen, dienen dazu, Ihren Antrag richtig zu beurteilen. Beantworten Sie bitte alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß.
Geben Sie am Schalter alle Unterlagen und Dokumente ab, die Sie für den Antrag bei sich haben. Achten Sie darauf, dass sich zwischen den Papieren keine Geldscheine befinden; dies würde sonst als Bestechungsversuch gewertet und zur Ablehnung des Visumsantrags führen.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter am Schalter nicht über ein Visum entscheiden. Die Entscheidung über Ihren Visumsantrag obliegt in jedem Fall deutschen Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes.
Bearbeitungsnummer
Bei Antragstellung wird Ihnen ein Talon mit Ihrer persönlichen Bearbeitungsnummer übergeben. Diese Nummer wird mehrfach benötigt - ohne die Bearbeitungsnummer kann Ihr Antrag nicht identifiziert werden. Bitte bewahren Sie Ihren Talon bis zur Passabholung auf.
Ihr Reisepass wird bei der Antragstellung einbehalten
Ihr Reisepass wird bei der Antragstellung einbehalten und bleibt in der Botschaft solange Ihr Visumantrag geprüft wird. Besitzen Sie 2 Reisepässe, bringen Sie beide Pässe zur Antragstellung (den zweiten Pass erhalten Sie nach dem Interview zurück).
Nach der Entscheidung über Ihren Visumantrag wird Ihr Reisepass Ihnen zurück per Kurierdienst Nova Poshta übersandt. Mehr Information finden Sie hier.
Schengenvisa zur Arbeitsaufnahme
- Bei der Beantragung von Schengenvisa zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine persönliche Vorsprache grundsätzlich entbehrlich, wenn der Antragsteller nach dem 23. Juni 2015 bereits ein Schengenvisum beantragt hat. Innerhalb von fünf Jahren können die Fingerabdrücke aus dem früheren Antrag im VIS kopiert werden und die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.