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Antragstellung

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Bitte bereiten Sie zunächst alle Unterlagen gründlich gemäß unseren Merkblättern vor, um eine unnötige Zurückweisung zu vermeiden.

Bitte beachten Sie insbesondere folgende Hinweise:

  • Eine Antragstellung ist bis zu 3 Monate vor der geplanten Reise möglich.
  • Eine Antragstellung in der Botschaft ist nur persönlich möglich
  • Bitte nehmen Sie Ihre Unterlagen aus allen Folien und sonstigen Hüllen heraus und sortieren sie gemäß der im Merkblatt aufgeführten Reihenfolge bevor Sie zur Botschaft kommen. Dies spart Zeit am Schalter.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen. Der Einlass für Ihren Termin findet 15 Minuten vor der gebuchten Stunde statt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie nach dem vereinbarten Termin aus organisatorischen Gründen nicht mehr eingelassen werden können.
    Sie benötigen dann einen neuen Termin für die Antragsabgabe.
  • Bitte achten Sie darauf, ein weiteres Identitätsdokument mitzubringen (zum Beispiel einen Personalausweis oder Führerschein), um vor Ort einen Besucherausweis für den Zugang zur Visastelle zu empfangen
  • Bitte beachten Sie, dass aus Platzgründen Begleitpersonen, deren Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist, nicht mit in Visastelle kommen können. Im Notfall besteht die Möglichkeit, den Kontakt zwischen dem Antragsteller und Begleitperson(-en) über die anwesende Sicherheitskraft der Botschaft herzustellen.
  • Die Botschaft übernimmt keine Verteilung von unaufgefordert per Fax oder Email übersandten Unterlagen. Alle in den Merkblättern aufgeführten Dokumente sind vom Antragsteller in der erbetenen Form bei seiner Vorsprache vorzulegen.

Am Schalter wird mit Ihnen ein kurzes Interview geführt und Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Passfoto) werden erfasst. Dabei werden Ihnen Fragen zu Ihrer persönlichen Situation, zum Reisezweck und Ihrer Bindung an die Ukraine gestellt. Diese Fragen orientieren sich ausschließlich an den Erteilungsvoraussetzungen gemäß Artikel 21 Visakodex, deren Vorliegen durch die Botschaft positiv festzustellen ist.

Bitte sehen Sie deshalb das Interview als Chance, Ihr Anliegen so plausibel wie möglich darzustellen.

ACHTUNG: Mit Wirkung vom 2. Januar 2015 sind die Visumgebühren ausschließlich in bar in Euro (EUR) direkt bei der Antragstellung am Schalter zu entrichten.

Alternativ ist auch die Bezahlung mit einer Kreditkarte (Visa- / Mastercard) möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Kreditkarte zwingend für internationale Zahlungen freigeschaltet sein muss, da diese nur in Euro und nicht in Griwna erfolgen kann.

Aufgrund möglicher technischer Probleme raten wir jedoch dazu, den Betrag in Euro in bar bereit zu halten.

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