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Antragsformular

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Bitte beachten Sie, dass gemäß Visakodex die Deutsche Botschaft nur für Visumanträge zuständig ist , sofern Deutschland das Hauptreiseziel ist.

Bitte drucken Sie das beigefügte Antragsformular für Ihr Schengenvisum sowie zwei weitere Erklärungen aus:

Antragsformular

Erklärung zum Visumantrag

Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

Die deutsche Botschaft weist darauf hin, dass der Besitz eines Visums allein nicht automatisch zur Einreise berechtigt und dass der Inhaber eines Visums an der Außengrenze nachweisen muss, dass er die in Artikel 5 des Schengener Grenzkodexes vorgesehenen Einreisevoraussetzungen erfüllt


Sie haben auch Möglichkeit, ein VIDEX Formular online auszufüllen. Bitte folgen Sie den Link:

VIDEX


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