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Bestätigung der Botschaft für Sperrkontoauflösung

Euromünzen, © colourbox.de
Wie erhalte ich eine schriftliche Bestätigung der Botschaft?
1. Visumantrag abgelehnt / zurückgezogen / nicht gestellt
Wurde Ihr Visumantrag abgelehnt / haben Sie den Antrag zurückgezogen / Sie haben ein Sperrkonto für den Visumantrag geöffnet, jedoch den Visumantrag nicht gestellt und nicht mehr beabsichtigen, in Deutschland zu studieren.
Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung von der Botschaft für die Bank („Sperrfreigabe“), um Ihr Sperrkonto auflösen zu können.
Bitte wenden Sie sich schriftlich an die Botschaft und senden Sie eine Kopie Ihres Reisepasses (Identifikationsseite) und der Bestätigung der Bank über Kontoeröffnung mit Sperrvermerk. Bitte begründen Sie in diesem Schreiben Ihre Bitte.
Die Botschaft wird Ihre Angelegenheit prüfen und die gewünschte Bestätigung für Sie vorbereiten. In der Regel reicht für die Sperrkonto-Anbieter ein Scan der Bescheinigung für die Sperrkontoauflösung.
2. Visum erteilt und nicht genutzt
Wurde das Visum zum Studium für Sie erteilt, Sie sind jedoch nicht nach Deutschland gereist und möchten das Studium nicht aufnehmen.
In diesem Falle muss das Visum aufgehoben und in Ihrem Reisepass noch vor dessen Ablauf entwertet werden.
Bitte senden Sie eine E-Mail an die Visastelle mit einer schriftlichen Erklärung der Gründe für Visumaufhebung, Kopie Ihres Reisepasses und Kopie der Bestätigung der Bank über Kontoeröffnung im Anhang. Sie erhalten daraufhin weitere Information.
Bitte beachten Sie, dass die abgelaufene Visa nicht mehr aufgehoben werden können. Daher sorgen Sie bitte dafür, dass Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Visums in der Botschaft vorsprechen.
3. Sonstiges
In allen sonstigen Angelegenheiten (besonders wenn Sie das Visum erhalten und bereits genutzt haben) wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde und beantragen Sie diese Bescheinigung dort.