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Nachzug zum deutschen Kind

Gem. §28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist eine Aufenthaltserlaubnis dem Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Sind Sie die Mutter/der Vater eines minderjährigen Deutschen, können Sie ein nationales Visum zum Nachzug zum deutschen (auch ungeborenen) Kind beantragen.
Bitte drucken Sie das nachfolgende Merkblatt zweifach aus und bringen Sie es unterschrieben zur Visumbeantragung mit. Das Merkblatt enthält eine Übersicht der Unterlagen, die im Visumverfahren vorzulegen sind.
Merkblatt Nachzug zum deutschen Kind
Bitte folgen Sie den Link zum Antragsformular