Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Nachzug minderjähriger Kinder

Antragstellung für Minderjährige
Ich möchte meine minderjährigen Kinder zu mir nach Deutschland holen.
Für ein minderjähriges Kind ist – unabhängig von dessen Alter – ein eigener Visumantrag (zweifach) einzureichen, der von beiden Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschrieben wird.
Bei allen Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, werden bei der Antragsabgabe die Fingerabdrücke erfasst.
Bitte beachten Sie, dass auch Kinder unter 12 Jahren persönlich zur Antragstellung erscheinen müssen.
Bitte machen Sie sich auch mit unseren Hinweisen für Minderjährige vertraut:
Antragstellung für Minderjährige
Terminbuchung
Nationale Visa zum Nachzug minderjähriger Kinder können nur in der Visastelle der Botschaft in Kiew beantragt werden. Eine Visumbeantragung in unserem Visumantragszentrum ist nicht möglich.
Für Visumbeantragung benötigen Sie einen Termin. Für jeden Antrag ist ein Termin zu buchen.
Welche Unterlagen müssen mit dem Visumantrag des Kindes vorgelegt werden
Bitte drucken Sie das nachfolgende Merkblatt zweifach aus und bringen Sie es unterschrieben zur Visumbeantragung mit. Das Merkblatt enthält eine Übersicht der Unterlagen, die im Visumverfahren vorzulegen sind.
Merkblatt Nachzug minderjähriger Kinder
Antragsformular
Bitte folgen Sie den Link zum Antragsformular: