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Kurzfristige Aufenthalte (bis 90 Tage)
Schengenvisa
Ukrainer mit biometrischen Reisepässen
Diese benötigen für Kurzaufenthalte nach wie vor kein Visum. Welche Einreiseformalitäten dabei zu beachten sind, finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Visumfreie Einreise für Ukrainer mit biometrischem Reisepass
Ukrainer ohne biometrischen Reisepässen und visumpflichtige Staatsangehörige anderer Länder mit Wohnsitz in der Ukraine
Haben Sie keinen biometrischen Reisepass oder sind Sie ein Staatsangehöriger eines anderen Landes und Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist in der Ukraine, benötigen Sie ein Schengenvisum für die Einreise nach Deutschland.

Ob Sie visumpflichtig sind, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Bitte folgen Sie diesen Link:
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass gemäß Visakodex die Deutsche Botschaft nur für Visumanträge zuständig ist , sofern Deutschland das Hauptreiseziel ist.
Bitte wählen Sie Ihren Reisezweck aus. Dann drucken Sie bitte das Merkblatt aus.Stellen Sie bitte Ihre Antragsunterlagen gemäß der Dokumentenliste zusammen.Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der…
Die Botschaft prüft gemäß Visakodex vor jeder Visumerteilung das Vorliegen folgender Kriterien: Reisezweck Finanzierung der Reise Rückkehrwilligkeit in die…
1. Antragsverfahren Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag auszufüllen, der von den Sorgeberechtigten (in der Regel den Eltern) zu unterschreiben ist. Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet…
Ihr Visumsantrag wurde abgelehnt. Hier finden Sie Erläuterungen zu dem Ihnen ausgehändigten Ablehnungsbescheid, die Ihnen helfen sollen, die zur Ablehnung führenden Gründe besser zu…
Aufenthaltskalkulator. Hinweise zur Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer
Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer bei Kurzaufenthalten
Beglaubigung der Grenzübertrittsbescheinigungen