Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich. Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist grundsätzlich auf dem Landweg möglich. Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wieder aufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch keine konsularischen Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen, ebenso das Büro der Honorarkonsulin in Charkiw.
Sie erreichen die Botschaft per E-Mail über das Kontaktformular.
Betriebliche, qualifizierte Berufsausbildung, Praktikum im Rahmen einer Weiterbildung, Ausbildung etc. gelten als Erwerbstätigkeit. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen Ausländer immer ein Visum, auch wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage ist.
Sie können Ihr nationales Visum wie in der Botschaft als auch in unserem Visumantragszentrum VISAMETRIC beantragen.
Terminbuchung
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin.
Bitte wählen Sie das Merkblatt gemäß Ihrem Aufenthaltszweck. Das Merkblatt enthält eine Übersicht der Unterlagen, die im Visumverfahren vorzulegen sind.
Bitte drucken Sie das Merkblatt aus und bringen Sie es zweifach ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
Grundsätzlich können Studenten, die einen ukrainischen biometrischen Reisepass und eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nach § 14 Abs. 2 BeschV besitzen, für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen innerhalb von 12 Monaten visumfrei zur Ferienarbeit nach Deutschland einreisen. In diesen Fällen fällt die Ferienarbeit unter die Nichtbeschäftigungsfiktion nach § 30 BeschV.
Liegt eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nicht vor oder ist die Dauer des geplanten Aufenthalts mehr als 90 Tage, ist ein nationales Visum zu beantragen.
Hospitation
Grundsätzlich gilt die Hospitation nicht als Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Daher können ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum nach Deutschland einreisen und in Betrieben bis 90 Tage hospitieren.
Grundsätzlich dürfen Hospitanten keinerlei praktische Tätigkeiten ausüben. Die Hospitation ist allein durch das theoretische Sammeln von Kenntnissen und Erfahrungen gekennzeichnet.
Hospitation für Ärzte
Sind Sie ein Arzt und möchten in einem deutschen Krankenhaus hospitieren? Bitte beachten Sie, dass ärztliche Tätigkeiten im Rahmen von Hospitationen nicht wahrgenommen werden können. Die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten (dazu zählen auch Routinetätigkeiten wie Blutabnahmen, Wundverschluss, Assistenz bei Operationen oder die Untersuchung von Patienten) ohne Berufserlaubnis bzw. Approbation ist darüber hinaus strafbar.
Wenn Sie nicht älter als 25 Jahre sind, können Sie auch zur Suche nach einem Ausbildungsplatz einreisen; dafür werden unter anderem Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, benötigt. Auch Ihr Lebensunterhalt in Deutschland muss gesichert sein. Ein solcher Aufenthalt ist bis zu sechs Monate möglich.