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Ausbildung, Praktikum, Hospitation, Ferienbeschäftigung

16.08.2023 - Artikel

Information und Merkblätter

Berufsausbildung
Berufsausbildung© colourbox

Ausbildung und Praktikum

Betriebliche, qualifizierte Berufsausbildung, Praktikum im Rahmen einer Weiterbildung, Ausbildung etc. gelten als Erwerbstätigkeit. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen Ausländer immer ein Visum, auch wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage ist.


Terminbuchung

Leider ist die Terminbuchung derzeit nicht möglich, da die Visastelle bis auf Weiteres für Kundenverkehr geschlossen ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Antragsformular

Ein Antragsformular finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Antragsformular

Merkblätter

Bitte wählen Sie das Merkblatt gemäß Ihrem Aufenthaltszweck. Das Merkblatt enthält eine Übersicht der Unterlagen, die im Visumverfahren vorzulegen sind.

Bitte drucken Sie das Merkblatt aus und bringen Sie es zweifach ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

Ausbildung

Zusätzlich für Antragsteller, die älter als 45 Jahre sind oder während der Ausbildung das 45. Lebensjahr vollenden werden:

Erklärung über eine angemessene Altersversorgung in Deutschland

Praktikum

Praktikum mit ZAV Bescheinigung

Ferienbeschäftigung

Grundsätzlich können Studenten, die einen ukrainischen biometrischen Reisepass und eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nach § 14 Abs. 2 BeschV besitzen, für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen innerhalb von 12 Monaten visumfrei zur Ferienarbeit nach Deutschland einreisen. In diesen Fällen fällt die Ferienarbeit unter die Nichtbeschäftigungsfiktion nach § 30 BeschV.

Liegt eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nicht vor oder ist die Dauer des geplanten Aufenthalts mehr als 90 Tage, ist ein nationales Visum zu beantragen.

Hospitation

Grundsätzlich gilt die Hospitation nicht als Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Daher können ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum nach Deutschland einreisen und in Betrieben bis 90 Tage hospitieren.

Grundsätzlich dürfen Hospitanten keinerlei praktische Tätigkeiten ausüben. Die Hospitation ist allein durch das theoretische Sammeln von Kenntnissen und Erfahrungen gekennzeichnet.

Hospitation für Ärzte

Sind Sie ein Arzt und möchten in einem deutschen Krankenhaus hospitieren? Bitte beachten Sie, dass ärztliche Tätigkeiten im Rahmen von Hospitationen nicht wahrgenommen werden können. Die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten (dazu zählen auch Routinetätigkeiten wie Blutabnahmen, Wundverschluss, Assistenz bei Operationen oder die Untersuchung von Patienten) ohne Berufserlaubnis bzw. Approbation ist darüber hinaus strafbar.

Hospitation für Ärzte (Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums)





Weitere Informationen

Wenn Sie nicht älter als 25 Jahre sind, können Sie auch zur Suche nach einem Ausbildungsplatz einreisen; dafür werden unter anderem Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, benötigt. Auch Ihr Lebensunterhalt in Deutschland muss gesichert sein. Ein solcher Aufenthalt ist bis zu sechs Monate möglich.

Merkblatt Ausbildungsplatzsuche

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