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Visum zum Studium, Sprachkurs, Schulbesuch

12.10.2020 - Artikel

Möchten Sie in Deutschland studieren, eine Schule besuchen oder an einem Sprachkurs (Aufenthalt über 90 Tage) teilnehmen?

internationale Studenten sitzen in einer Vorlesung
Visa für ein Studium© colourbox.de

Sie können Ihr nationales Visum wie in der Botschaft als auch in unserem Visumantragszentrum VISAMETRIC beantragen.

Terminbuchung

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin.

Zur Terminbuchung

Antragsformular

Ein Antragsformular finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Antragsformular

Merkblätter

Welche Unterlagen werden für die Visumbeantragung benötigt?

Bitte wählen Sie das Merkblatt gemäß Ihrem Aufenthaltszweck. Jeweiliges Merkblatt enthält eine Übersicht der Unterlagen, die im Visumverfahren vorzulegen sind.

Bitte drucken Sie das Merkblatt aus und bringen Sie es zweifach ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der in den Merkblättern vorgegebenen Reihenfolge.

Visum zum Studium

Hinweise zur Bewertung ukrainischer Abschlüsse in Deutschland

Merkblatt zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland

Visum für Studienbewerber

Sprachkursbesuch


Sicherung des Lebensunterhalts bei Studenten/Sprachkursteilnehmern

Der Nachweis kann auf eine der folgenden Weisen geführt werden:

  • Vorlage einer aktuellen förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66–68 AufenthG.
    Die Abgabe ist nur bei einer deutschen Behörde möglich. Bitte achten Sie darauf, dass der beabsichtigte Aufenthaltszweck in der Verpflichtungserklärung benannt ist.
    Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
  • Einzahlung einer Sicherheitsleistung i.H.v. 10.332 EUR auf ein Sperrkonto in Deutschland, von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf.
    Fragen betreffend die Eröffnung von Sperrkonten richten Sie bitte ausschließlich an die entsprechenden Kreditinstitute. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
    Merkblatt zur Eröffnung eines Sperrkontos

Achtung: Die Ausländerbehörden Bayreuth, Hannover, Konstanz und Duisburg-Essen fordern generell die Einrichtung eines Sperrkontos, sofern Sie kein Stipendium erhalten. Die Bestätigung der Bank sollte (nicht notwendigerweise wortgetreu) folgenden Hinweis enthalten:
Das Guthaben ist gesperrt zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft, der die für den jeweils aktuellen innerdeutschen Wohnort zuständige Ausländerbehörde zuzurechnen ist (Sperrbegünstigte), vertreten durch diese Ausländerbehörde. Der Kontoinhaber kann über das Sperrguthaben monatlich in Höhe von mindestens 861 EUR verfügen.“

  • Stipendien i.H.v. monatlich 861 EUR aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes (falls das Stipendium niedriger ausfällt, ist die Differenz entsprechend den genannten Alternativen nachzuweisen)



Weitere Informationen

Die Beantragung eines Visums zum Schulbesuch ist nur in der Botschaft möglich. Dafür benötigen Sie einen Termin

Terminbuchung

Eine Übersicht der Unterlagen, die im Visumverfahren vorzulegen sind, finden Sie in diesem Merkblatt:

Schulbesuch

Bitte drucken Sie das Merkblatt aus und bringen Sie es zweifach ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der in den Merkblättern vorgegebenen Reihenfolge.

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