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Eheschließung und Ehegattennachzug
- Benötige ich ein Visum oder kann ich eine Aufenthaltserlaubnis direkt in Deutschland beantragen?
- Persönliche Vorsprache bei Antragstellung notwendig
- Sprachkenntnisse
- Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
- Antragsformular
- Terminbuchung
- Wird die Botschaft meinen Pass einbehalten?
- Übersetzung
- Urkunden und Bescheinigungen
- Namensänderung

Ich möchte nach Deutschland kommen, um dort zu heiraten und mit meinem Ehegatten in Deutschland zu leben.
Ich bin bereits verheiratet und möchte zu meinem Ehegatten nach Deutschland ziehen.
Benötige ich ein Visum oder kann ich eine Aufenthaltserlaubnis direkt in Deutschland beantragen?
Gemäß § 5 Abs. 2 AufenthG setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis voraus, dass der Ausländer mit dem entsprechenden Visum eingereist ist. Aus § 6 Abs. 3 AufenthG ist weiterhin ersichtlich, dass für längerfristige Aufenthalte ein nationales Visum zu erhalten ist.
Daher müssen Sie ein nationales Visum zur Familienzusammenführung in der Botschaft beantragen.
Persönliche Vorsprache bei Antragstellung notwendig
Ein nationales Visum zur Eheschließung bzw. zum Ehegattennachzug kann nur persönlich beantragt werden. Die persönliche Vorsprache eines Antragstellers ist ab dem 12. Lebensjahr erforderlich, weil für nationale Visa die biometrischen Daten des Antragstellers (Fingerabdrücke) erfasst werden müssen.
Sprachkenntnisse
Gem. § 30 Abs. 1 (2) AufenthG ist dem ausländischen Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bitte wählen Sie das Merkblatt gemäß Ihrem Aufenthaltszweck. Jeweiliges Merkblatt enthält eine Übersicht der Unterlagen, die im Visumverfahren vorzulegen sind.
Bitte drucken Sie das Merkblatt aus und bringen Sie es zweifach ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der in Ihrem Merkblatt vorgegebenen Reihenfolge.
Zusätzlich müssen Sie den nachfolgenden Kurzfragebogen herunterladen, ausführlich am PC auf Deutsch ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte legen Sie den Fragebogen in 2-facher Ausfertigung zusammen mit anderen Unterlagen vor.
Fragebogen zum Ehegattennachzug / Eheschließung
Antragsformular
Bitte folgen Sie den Link zum Antragsformular
Terminbuchung
Leider ist die Terminbuchung derzeit nicht möglich, da die Visastelle bis auf Weiteres für Kundenverkehr geschlossen ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wird die Botschaft meinen Pass einbehalten?
Ihr Reisepass bleibt in der Botschaft solange Ihr Visumantrag geprüft wird.
Sobald über Ihren Antrag entschieden wird, wird Ihr Reisepass an Sie mit Kurierdienst von „Nova Poshta“ zurückgesendet.
Übersetzung
Alle Urkunden, Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen, die im Rahmen eines Antrags auf ein nationales Visum eingereicht werden, müssen von einem zugelassenen Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Ist eine Apostille vorhanden, so muss auch diese übersetzt werden.
In der Ukraine gibt es keine vereidigten Übersetzer. Für Antragsverfahren bei der Botschaft genügt die Übersetzung durch einen ukrainischen Übersetzer mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers.
Urkunden und Bescheinigungen
Urkunden und amtliche Bescheinigungen müssen grundsätzlich mit einer Apostille versehen werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Arbeitsbücher, Diplome oder Schulzeugnisse und Reisepässe. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde/amtlichen Bescheinigung. Sollten Sie nicht wissen, welche Behörde die Echtheit der Urkunde in Form der Apostille bestätigt, können Sie sich an die Behörde wenden, die das Dokument ausgestellt hat. Die Apostille muss auf dem Original der Urkunde angebracht werden.
Namensänderung
Antragsteller, deren Namen sich durch Eheschließung ändert oder geändert hat, müssen das Visum bereits mit dem auf den neuen Namen lautenden Reisepass beantragen