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Arbeitsaufnahme und Erwerbstätigkeit in Deutschland
Möchten Sie in Deutschland arbeiten? Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen Sie - auch wenn Ihr geplanter Aufenthalt weniger als 90 Tage ist - im Regelfall ein Visum, welches die von Ihnen gewünschte Tätigkeit gestattet
Haben Sie ein Arbeitsplatzangebot in Deutschland erhalten und möchten zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung nach Deutschland einreisen, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt? Sie müssen vor Ihrer Einreise ein Visum beantragen, das die gewünschte Tätigkeit gestattet.
Anerkennung ausländischer Hochschul- und Berufsabschlüsse
Eine der Voraussetzungen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist, dass Ihr ausländischer Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland anerkannt oder einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier:
Für welche Tätigkeiten kann ein Visum erteilt werden?
Visa zur Erwerbstätigkeit können nur ausgestellt werden, wenn die geplante Beschäftigung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG) bzw. in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) enthalten ist.
Sprachkenntnisse
Setzt die Visumerteilung gemäß der Gesetzgebung voraus, dass der Antragsteller über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen muss, ist im Visumverfahren ein Sprachzertifikat vorzulegen. In Ihrem Merkblatt steht, auf welchem Niveau Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen.
Deutschkenntnisse auf dem entsprechenden Niveau sind grundsätzlich im Visumverfahren durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 6 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z.B. beim Goethe-Instituts oder der telc GmbH) nachzuweisen.
Übersicht Sprachkenntnisse bei Erwerbstätigkeit
Welche Unterlagen muss ich bei der Visumbeantragung vorlegen?
Unten finden Sie die Merkblätter mit einer Übersicht der Unterlagen, die im Visumverfahren vorzulegen sind. Bitte wählen Sie das Merkblatt gemäß Ihrem Zweck. Bitte drucken Sie das Merkblatt zweifach aus, füllen es aus, unterschreiben und bringen zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
Arbeitsaufnahme in Deutschland
Aufnahme einer selbständiger Erwerbstätigkeit
Arbeitsaufnahme als Berufskraftfahrer
Hinweise der Bundesagentur für Arbeit für Au-Pair
Information für Spezialisten im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IT)
Bitte folgen Sie den Link zur weiteren Information
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Einige Merkblätter enthalten Unterlagen, die vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Bitte folgen Sie den Link für weitere Information:
Zusätzliche Erklärungen vom Arbeitgeber
Antragsformular
Bitte nutzen Sie ein VIDEX-Antragsformular und füllen Sie dieses online aus:
Für Antragstellung benötigen Sie einen Termin
Sie können Ihren Antrag entweder in der Botschaft oder in unserem Visumantragszentrum VISAMETRIC stellen.
Terminvereinbarung in der Botschaft
Sind Sie im Besitz einer Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde gem. § 81 a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) können Sie einen Sondertermin vereinbaren. Bitte registrieren Sie sich im Terminbuchungssystem der Botschaft in entsprechender Kategorie und befolgen den Anweisungen in der E-Mail, die Sie nach erfolgter Registrierung erhalten. Innerhalb von 3 Wochen erhalten Sie einen Termin.
Möchten Sie, dass Ihre Familie mit nach Deutschland zieht?
Ihre Familienangehörige können ein nationales Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Mehr Information zum:
Weitere Informationen
Blaue Karte § 18b Abs. 2 AufenthG
Visa für Wissenschaftler und Forscher
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche eröffnet einen Weg der Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt, der ausländischen Fachkräften mit anerkannter Hochschul- und Berufsausbildung offensteht.
Es ermöglicht interessierten ausländischen Fachkräften für max. 6 Monate zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen, um vor Ort einen Arbeitsplatz zu finden, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation befähigt.
Am 1.3.2020 traten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.
Deutschland öffnet Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten