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Termin in der Botschaft

20.01.2022 - Artikel

Antragstellung in der Visastelle ist nur mit einem Termin möglich.

Sie können einen Termin nicht direkt buchen, sondern tragen sich auf einer Termin-Warteliste in einer Kategorie gemäß dem geplanten Aufenthaltszweck ein. Die Botschaft vergibt dann in chronologischer Reihenfolge der Eintragungen anhand ihrer/seiner verfügbaren Kapazitäten Termine. Bitte registrieren Sie sich für einen Termin in der richtigen Kategorie. Personen, die sich in der falschen Kategorie registrieren, werden nicht zur Antragstellung zugelassen.

Sollte die gewünschte Kategorie nicht zur Registrierung freigeschaltet sein, ist die Visumerteilung derzeit aufgrund der Einreisebeschränkungen nicht möglich

Es geht zudem nicht schneller, wenn Sie versuchen, mehrere Termine anzufragen. Im Gegenteil riskieren Sie, dass Ihre erste Terminanfrage storniert wird und Sie später als notwendig einen Termin erhalten.

Jede Person, die ein Visum beantragen möchte, braucht eigenen Termin

Bitte beachten Sie, dass jede Person (auch minderjährige Kinder), die ein Visum beantragen möchte, im Terminsystem registriert werden muss.

Die Eltern der minderjährigen Antragsteller, die das Kind zur Visumbeantragung begleiten und selbst kein Visum beantragen werden, müssen sich nicht registrieren.

Die Begleitung volljähriger Antragsteller ist nicht möglich.

Termin bei Namensänderung

Antragsteller, deren Namen sich durch Eheschließung ändert oder geändert hat, müssen das Visum bereits mit dem auf den neuen Namen lautenden Reisepass beantragen

Daher registrieren Sie sich bitte im Terminsystem der Botschaft erst nach Erhalt eines neuen Reisepasses auf den neuen Namen.

Terminvergabe durch die Botschaft

Die Mitteilung mit den genauen Daten des Termins wird Ihnen ca. 2 Wochen vor dem Termin per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse übersandt. Bitte vergessen Sie nicht, den Termin zu bestätigen. Bei Nichtbestätigung des Termins erscheint Ihr Name nicht auf der Terminliste und Sie werden vom Sicherheitspersonal zum Termin nicht reingelassen.

Sondertermine

Eine terminfreie Antragstellung für die nachfolgend genannte Personengruppe kann nicht wie bisher gehabt stattfinden:

Spätaussiedler, Wissenschaftler, Studenten mit Stipendium, Antragsteller mit einer schriftlichen Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde gem. § 31 Abs. 3 AufenthV bzw. § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren), jüdische Zuwanderung sowie Wiedereinreise nach Deutschland

Auch hier wird eine kurzfristige Terminvereinbarung erforderlich sein.

Bitte registrieren Sie sich in entsprechender Terminkategorie (Stichwort „Sondertermin“). Weitere Hinweise erhalten Sie in der Bestätigungsmail nach erfolgter Registrierung.

ACHTUNG! Antragsteller mit Vorabzustimmungen der Bundesagentur für Arbeit müssen sich für die Antragsabgabe für einen regulären Termin in der Terminkategorie gemäß dem geplanten Aufenthaltszweck (z.B. „Arbeitsaufnahme“ , „Anerkennung“ etc.) registrieren.

Die Terminvereinbarung ist gebührenfrei.

Bitte folgen Sie den Link, um einen Termin zu vereinbaren:

Zur Terminvereinbarung


Bitte beachten Sie, dass Sie pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen. Der Einlass für Ihren Termin findet 15 Minuten vor der gebuchten Stunde statt.

Bitte verspäten Sie sich nicht zu Ihrem Termin! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie nach dem vereinbarten Termin aus organisatorischen Gründen nicht mehr eingelassen werden können. Sie werden dann einen neuen Termin für die Antragsabgabe benötigen.


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