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Verpflichtungserklärung
Information für Gastgeber mit Lebensmittelpunkt in der Ukraine

Für Gastgeber mit Lebensmittelpunkt in der Ukraine besteht die Möglichkeit, eine Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG in der Visastelle der Deutschen Botschaft Kiew abzugeben und somit den Aufenthalt des ausländischen Reisenden in Deutschland finanziell abzusichern.
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung in der Botschaft abgeben möchten, lesen Sie bitte die Hinweise im nachfolgenden Merkblatt: