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Erteilungsvoraussetzungen
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich. Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist grundsätzlich auf dem Landweg möglich.
Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wieder aufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch keine konsularischen Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen, ebenso das Büro der Honorarkonsulin in Charkiw.
Sie erreichen die Botschaft per E-Mail über das Kontaktformular.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts finden Sie hier ; ein FAQ und weitere aktuelle Informationen unter www.diplo.de/ukraineaktuell
Die Botschaft prüft gemäß Visakodex vor jeder Visumerteilung das Vorliegen folgender Kriterien:
Reisezweck
Rückkehrwilligkeit in die Ukraine
Sonstige Erkenntnisse (Speicherungen im AZR, SIS)
Ordnungsgemäße Nutzung des Visums (keine Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer)
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen Sie zur Antragstellung vorlegen müssen.
FAQ zum Thema „Prüfung des Visumantrags. Erteilungsvoraussetzungen“