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Erteilungsvoraussetzungen

24.01.2018 - Artikel

Die Botschaft prüft gemäß Visakodex vor jeder Visumerteilung das Vorliegen folgender Kriterien:
Reisezweck

Finanzierung der Reise

Rückkehrwilligkeit in die Ukraine

Krankenversicherungsschutz

Sonstige Erkenntnisse (Speicherungen im AZR, SIS)

Ordnungsgemäße Nutzung des Visums (keine Überschreitung der  zulässigen Aufenthaltsdauer)

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen Sie zur Antragstellung vorlegen müssen.

FAQ zum Thema „Prüfung des Visumantrags. Erteilungsvoraussetzungen“

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