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Deutschland beteiligt sich mit 1 Mio. Euro am Aktionsplan des Europarates für die Ukraine 2018-2021. Dies ist der größte Beitrag, den Deutschland je für einen länderspezifischen Aktionsplan des Europarates geleistet hat
Anfang Dezember hat Deutschland einen Beitrag von einer Million Euro für den Aktionsplan des Europarates für die Ukraine schriftlich zugesagt. Durch den Aktionsplan des Europarats werden Reformen in der Ukraine zur Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit unterstützt.
Um die Umsetzung des Aktionsplans des Europarates für die Ukraine für 2018-2021 zu erörtern, trafen sich die deutsche Botschafterin in der Ukraine, Frau Anka Feldhusen, und die Direktorin des Büros der Generaldirektion Programme des Europarates, Frau Verena Taylor, am 13. Dezember.

Die Botschafterin Deutschlands in der Ukraine, Anka Feldhusen, betonte: „Deutschland unterstützt die Reformbemühungen der Ukraine und die Zusammenarbeit der Ukraine mit dem Europarat nachdrücklich. Um unsere Unterstützung zu unterstreichen, haben wir einen großen finanziellen Beitrag zum Aktionsplan der Ukraine des Europarates geleistet. Es ist der größte Beitrag, den Deutschland je für einen länderspezifischen Aktionsplan des Europarats geleistet hat.“
Die Direktorin des Europarates, Verena Taylor, brachte ihrerseits gegenüber der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ihren Dank für die fortgesetzte Unterstützung des Europarats und seines fünften Aktionsplans für die Ukraine zum Ausdruck: „Der wichtige deutsche Beitrag ermöglicht es dem Europarat, in Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden die Umsetzung der Reformmaßnahmen auch weiterhin voranzutreiben. Dazu gehören zum Beispiel die Steigerung der Effektivität und Transparenz der öffentlichen Verwaltung sowie die Gewährleistung europäischer Menschenrechtsstandards für die Justiz.“
Das Ministerkomitee hat den Aktionsplan für die Ukraine 2018-2021 auf seiner 1308. Tagung am 21. Februar 2018 angenommen. Der Aktionsplan des Europarates für die Ukraine ist eine gemeinsame Initiative des Europarates und der ukrainischen Behörden, deren Ziel es ist, die Ukraine in ihren Bemühungen um eine weitere Angleichung der Rechtsvorschriften, Institutionen und Praktiken an die europäischen Normen in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu begleiten und damit das Land bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen als Mitgliedstaat des Europarates zu unterstützen. Zur Erreichung seiner Ziele wird dieser Aktionsplan auch zu den Zielen des Assoziationsabkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen Union beitragen.
Hauptprioritäten des Aktionsplans sind: Schutz und Förderung der Menschenrechte und der Menschenwürde, Gewährleistung der sozialen Rechte, Stärkung der demokratischen Regierungsführung auf allen Ebenen, Gewährleistung eines demokratischen Wahlprozesses, Gewährleistung der Justiz, Schutz der Rechte von Binnenvertriebenen, Verbesserung des Minderheitenschutzes, Verbesserung der Unabhängigkeit der Medien und der Sicherheit von Journalisten, Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an den Reformprozessen.
Der Gesamtetat des vorliegenden Aktionsplans beläuft sich auf 33,5 Mio. EUR. Es wurden Mittel in Höhe von 29 Mio. EUR gesichert. Die derzeitigen Geber des Aktionsplans sind die Europäische Union, der Treuhandfonds für Menschenrechte, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Türkei und Kanada.